199  Tierärztliche  Hochschulen.

große  Haustiere,  Möller,  der  Vertreter  der  Chirurgie,  die  Klinik  für
kleine  Haustiere  und  Eggeling  die  Leitung  der  ambulatorischen  Klinik.
Roloff  lehrte  die  Staatstierheilkunde.  Fr  erweiterte  den  botanischen
Unterricht  und  übertrug  denselben  dem  Lehrer  an  der  landwirtschaftlichen
  Hochschule,  Professor  Dr.  Wittmack.  Kurz  vor  seinem  im
Jahre  1885  erfolgten  Tode  teilte  Roloff  die  Klinik  für  große  Haustiere
in  eine  medizinische  und  eine  chirurgische  und  übertrug  die  letztere
an  Möller,  der  im  Spital  für  kleine  Haustiere  durch  den  aus  Stuttgart
berufenen  Professor  Fröhner  ersetzt  wurde.  Unter  Roloff  traten  im
Jahre  1878  die  von  Gerlach  und  anderen  Delegierten  deutscher  Tierarzneischulen
  entworfenen  neuen  Prüfungsvorschriften  in  Kraft,  die
bis  1903  nicht  wesentlich  geändert  worden  sind  (siehe  Einleitung).
Im  Jahre  1878  wurde  von  der  technischen  Deputation  auch  ein
Normallehrplan  für  die  tierärtlichen  Lehranstalten  Preußens  beraten
und  vom  Ministerium  genehmigt.  Roloff  bearbeitete  auch  neue  Vorschriften
  für  die  Studierenden  der  Tierarzneischule,  die  1882  ın  Kraft
traten.  In  demselben  Jahre  wurde  ein  'neues  pathologisches  Institut
gebaut.  Roloff  starb  am  Ende  des  Jahres  1885.  Nach  seinem  Tode
führte  Müller  interimistisch  die  Geschäfte  der  Direktion.  Inzwischen
hatten  sich  einzelne  Zweige  der  Tierheilkunde  so  ausgestaltet  und
die  Institute  der  Anstalt  so  selbständig  entwickelt,  daß  es  zweckmäßig
  erschien,  -mit  dem  alten  Direktorialsystem  zu  brechen  und  für
die  Anstalt  eine  }lochschulverfassung  zu  erstreben.  Hierzu  kam,  daß
die  Zahl  der  Studierenden  sich  in  den  letzten  10  Jahren  um  das
Vierfache  vermehrt  hatte.  Auf  den  einstimmigen  Antrag  des  Lchrerkollegiums
  wurde  der  Tierarzneischule  durch  die  Allerhöchste  Kabinettsorder
  vom  20.  Juni  1887  der  Charakter  einer  Hochschule  verliehen.
Sie  erhielt  ein  provisorisches  Statut,  welches  von  dem  Lehrerkollegium
entworfen  und  von  der  technischen  Deputation  beraten  war.

Nach  den  Bestimmungen  dieses  noch  gültigen  Statuts  soll  die  tierärztliche  Hochschule
  dem  Unterricht  und  der  Forschung  im  Gresamtbereiche  der  Tierheilkunde  und
ihrer  Hilfswissenschaften  dienen.  Sie  ist  dem  Minister  für  Landwirschaft,  Domänen  und
Forsten  unterstell.  Der  Unterricht  erfolgt  nach  Maßgabe  des  I,chrplans  und  ist  nach
Semestern  geordnet.  Das  Verzeichnis  der  Vorlesungen,  Demonstrationen  und  praktischen
Übungen  wird  halbjährlich  im  Januar  und  Juni  nach  den  Feststellungen  des  L.chrerkollegiums
  veröffentlicht.  Für  die  Hanptfächer  des  Unterrichts  bestehen  etatsmäfige
liehrerstellen  und  die  Studierenden  sind  gehalten,  dem  vorgeschriebenen  l,ehrplan  zu
folgen.  Die  Organe  für  die  Leitung  und  Verwaltung  der  lWHochschule  sind  der  Rektor
und  das  Lehrerkollegium.  Der  Rektor  wird  von  dem  Minister  aus  der  Mitte  des  Kollegiums
auf  eine  Amtscdauer  von  3  Jahren  ernannt.  Fr  führt  die  laufenden  Geschäfte  der  Verwaltung
  und  hat  für  die  Beobachtung  der  Vorschriften  des  Statutes  zu  sorgen,  "auch  die
Vermögensverwaltung  der  Anstalt  in  Verbindung  mit  dem  obersten  Verwaltungsbeamten
zu  führen.  Der  Rektor  hat  die  Versammlungen  des  l.ehrerkollegiums  zu  berufen  und  zu