Die  Königl.  Preußische  tierärztliche  Hochschule  in  Hannover.  135

lungen  untergebracht.  Die  ganze  Hochschule  wird  mittels  cines
eigenen  Elektrizitätswerks  erleuchtet.

Organisation  und  Lehrpersonal.  Die  Hochschule  ist  direkt
dem  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  unterstell.
  Ihre  Leitung  und  Verwaltung  liegt  in  den  Hländen  eines
ständigen,  lebenslänglich  zu  solchem  vom  Könige  ernannten  Direktors,
der  zugleich  auch  ordentlicher  Lehrer  ist.  Außer  ihm  sind  vorhanden
noch  weitere  8  ordentliche  Lehrer,  welche  nach  kurzer  Dienstzeit  den
Titel  „Professor“  erhalten,  3  Hilfslehrer,  6  Repetitoren  und  8  Assistenten.
  lehrer  und  Repetitoren  werden  nach  Anhörung  des  Lchrerkollegiums
  von  dem  Direktor  dem  Minister  vorgeschlagen  und  von
diesem  ernannt,  die  Assistenten  auf  Vorschlag  der  Lehrer  von  dem
Direktor  angenommen.

Ordentliche  Lehrstellen  bestehen  für  Anatomie  und  Histologie,  für
Physiologie,  für  Chemie,  für  Pharmakologie  mit  Einschluß  der  Leitung
des  Spitals  für  kleinere  Haustiere,  für  pathologische  Anatomie  und
Fleischbeschau,  für  spezielle  Pathologie  und  Therapie,  gerichtliche
Tierheilkunde  und  medizinische  Klinik,  für  Chirurgie  und  chirurgische
Klinfk,  für  Hygiene,  endlich  für  Tierzucht,  Geburtshilfe  und  Leitung  der
auswärtigen  Klinik.  Das  physikalische,  botanische  und  zoologische
Institut  werden  von  Hilfslehrern  gelcitet.  Die  Repetitoren  halten
Wiederholungskurse  mit  den  Studierenden  ab.

II.  Studierende  und  Studium.

Das  Sommersemester  dauert  vom  15.  April  bis  15.  August,  das
Wintersemester  vom  15.  Oktober  bis  15.  März.

Zum  Eintritt  in  das  Studium  ist  seit  dem  1.  April  1903  der
Nachweis  der  vollen  Absolvierung  eincs  Gymnasiums,  eines  Realgymnasiums
  oder  einer  Obcrrealschule  crforderlich.  Indes  können
Ausländer  mit  geringeren  Vorkenntnissen  aufgenommen  werden,  wenn
sic  die  Zulassung  zu  den  ticrärztlichen  Fachprüfungen  in  Deutschland
nicht  beanspruchen.  Dic  Studiendauer  beträgt  vorläufig  noch  sieben
Semester,  eine  Verlängerung  um  cin  Semester  steht  aber  in  Aussicht.
Im  vierten  Semester  soll  die  naturwissenschaftliche  Prüfung  abgelegt
werden;  nach  deren  Bestchen  muß  der  Studierende  noch  drei  Semester
hindurch  die  tierärztliche  Hochschule  besuchen,  um  zur  Fachprüfung
zugelassen  zu  werden.

Die  Vorlesungen,  welche  die  Studierenden  zu  hören  haben,  sind
in  der  Reihenfolge  der  Semester  festgesetzt.  Für  den  Unterricht  —