Die  Kön’;l.  Bayerische  tierärztliche  Hochschule  in  München.  143

Rezeptierkunde,  generelle  und  spezielle  Krankheitslehre  der  Tiere,
Tierwundarzneilchre  mit  Operationsichre  und  Geburtshilfe,  gerichtliche
  Tierarzneikunde,  Lehre  von  den  Vichseuchen  und  Geschichte
derselben,  Grundsätze  der  Hufbeschlagkunde  mit  Übungen  an  toten
und  lebendigen  Hufen,  besonders  \Verfertigung  der  künstlichen
Kureisen.

Bei  der  geringen  Anzahl  der  I.chrkräfte  konnten  die  vielen
Fächer  natürlich  nicht  streng  wissenschaftlich  und  nicht  genügend
ausführlich  behandelt  werden;  zudem  war  ausdrücklich  bestimmt,  daß
die  Lehrer  ihr  Augenmerk  vorzüglich  darauf  richten  sollten,  „daß  die
in  den  Vorlesungen  abzuhandelnden  Materien  mit  Weglassung  aller
spekulativen  Theoreme  bloß  das  Gewisse  und  Praktisch  -  brauchbare
dieser  Wissenschaft  umfassen  sollten“.

Als  weitere  Attribute  erhielt  die  Anstalt  eine  anatomische  und
pathologische  Sammlung,  eine  Bücher-  und  Instrumentensammlung
und  neben  der  bereits  bestehenden  Apotheke  auch  cin  pharmazeutisches
l.aboratorium.

Die  Hörer  der  Veterinärschule  zerfielen  —  von  den  lediglich
als  Schmiede  auszubildenden  abgesehen  in  zwei  Klassen.  Die
erste  Klasse  bestand  aus  Ärzten,  die  die  Qualifikation  als  amtliche
Ärzte  erwerben  wollten,  die  zweite  aus  den  eigentlichen  tierärztlichen
„Eleven“.

Für  die  ersteren  wurden  eigene  Kurse  abgehalten,  da  ein  gemeinschaftlicher
  Unterricht  bei  dem  verschiedenen  Vorbildungsgrad
beider  Klassen  keinen  Nutzen  gebracht  hätte.

Die  Verpflichtung  der  Mediziner,  tierärztliche  Vorlesungen  zu
besuchen,  —-  sie  kamen  derselben  übrigens  nur  bis  anfangs  der  40er
Jahre  nach  -—  basierte  auf  einer  Bestimmung  des  organischen  K.diktes,
welche  lautete:  „Das  Veterinänvesen  als  höhere  Heilkunst  und  Polizetanstalt
  haben  wir  den  Gerichtsärzten  vorbehalten,  die  sich  im  Falle
des  Bedarfes  bei  Epizootien  und  anderen  Vorfällen  der  vorgenannten
Individuen  (nämlich  der  Tierärzte)  als  Gehilfen  zu  bedienen  haben.“

Die  eigentlichen  Eleven  nun  hatten  eine  immer  noch  recht  bescheidene
  Vorbildung  nachzuweisen,  ein  Zeugnis  über  den  erfolgreichen
Besuch  der  Realklasse  einer  Sckundärschule  genügte  zur  Aufnahme,
wenn  das  17.  Lebensjahr  crreicht  und  das  24.  noch  nicht  überschritten
  war.  Um  bei  der  Aufnahme  eher  berücksichtigt  zu  werden,
lernten  viele  vorher  das  Schmiedehandwerk.  Von  den  30er  Jahren
ab  gelangten  auch  mehrfach  besser  vorgebildete  Aspiranten  aus  Pro-