146  Tierärztliche  Hochschulen.

in  der  Tierzucht  und  Geburtshilfe,  der  jedoch  1876  wieder  aufgehoben
wurde.

Die  wesentlichste  Abweichung  von  den  Bestimmungen  des
organischen  Ediktes  1810  bestand  darin,  daf$  nunnıchr  zur  Aufnahme  das
Absolutorium  desGynınasiums  oder  wenigstens  einervollständigen  l.andwirtschafts-
  und  Gewerbeschule  notwendig  war.  Letztere  umfaßten  3
Jahreskurse.  Absolventen  des  vierklassigen  Progymnasiums  (Lateinschule)
  wurden  sofort  in  den  zweiten  Kurs  der  Landwirtschafts-  und  Gewerbeschule
  aufgenommen.  Diejenigen  um  Aufnahme  Nachsuchenden,
welche  nicht  im  Besitze  des  Reifezeugnisses  der  L.atcinschule  waren,
sondern  nur  die  Landwirtschafts-  und  Gewerbeschule  absolviert  hatten,
mußten  noch  die  Jahreszeugnisse  über  den  erfolgreichen  Besuch  der
ersten  und  zweiten  l.ateinklasse  vorlegen  oder  cine  Prüfung  im
Lateinischen  bestehen.  Diese  Art  der  Vorbildung  hatten  die  meisten
Zöglinge  aufzuweisen,  während  solche  mit  Gymnasialabsolutorium
nur  ganz  vereinzelt  zugingen.

Das  Internat  wurde  von  1852  ab  nicht  mehr  so  streng  wic  in
der  Vorperiode  durchgeführt;  der  Hlevenaufscher  wurde  sciner
Funktion  enthoben.  Es  waren  bis  zum  Jahre  1869  die  Studierenden
des  zweiten  und  dritten  Jahreskurses  angewiesen,  im  Institute  zu
wohnen  und  sich  in  ähnlicher  Weise  wie  früher  verwenden  zu  lassen;
nach  und  nach  wurden  sie  schließlich  zu  den  niedrigsten  Diensten
nicht  mehr  herangezogen.

Im  Unterricht,  der  nun  ein  viel  gründlicherer  wurde,  waren
anfangs  4,  dann  5  und  6  Professoren  mit  dem  Schmiedelehrer  tätig;
außerdem  crfolgte  noch  Unterrichtserteilung  (Abhaltung  von  Repetitorien)
  seitens  einzelner  Assistenten.

Vom  Jahre  1852  an  erhielten  die  Eleven  durch  die  jeweiligen
Direktoren  des  Münchener  Schlachthofes  Niklas  und  Röbl  praktischen
Unterricht  in  der  Fleischbeschau.  1859  wurde  nach  vielen  Verhandlungen
  crreicht,  daß  einem  IL.chrer  der  Anstalt  die  Funktion  eines
amtlichen  Tierarztes  für  den  damaligen  Amtsgerichtsbezirk  München
links  der  Isar  übertragen  wurde;  den  Studierenden  konnte  nun  auch
praktischer  Unterricht  außerhalb  der  Schule,  besonders  in  der  praktischen
  Vetcrinärpolizei  erteilt  werden.

Die  Prüfungen  gliederten  sich  wic  bisher  in  Monats-,  Semestralund
  Jahresprüfungen  sowie  ein  Finalexamen.  \War  aber  bisher  der
Absolvent  auf  Grund  seines  Absolutoriums  ohne  weiteres  berechtigt,
tierärztliche  Praxis  auszuüben,  so  mußte  er  vom  Jahre  1858  ab
wenigstens  noch  ein  Jahr  bei  einem  hierzu  autorisierten  Ticrarzt