Die  Königl.  Bayerische  tierärztliche  Hochschule  in  München.  147

praktisch  tätig  sein  und  sich  dann  vor  einer  aus  dem  Kreismedizinalrat
und  zwei  Tierärzten  bestehenden  Kommission  einer  Prüfung  unterziehen,
  um  zur  selbständigen  Ausübung  der  Praxis  zugelassen  zu
werden.

Die  Reorganisation  von  1852  konnte  jedoch,  so  sehr  sie  auch
die  Verhältnisse  an  der  Tierarzneischule  gebessert  hatte,  für  die
Dauer  nicht  befriedigen.  Die  Tierärzte  durften  bereits  auf  ein  ersprießliches
  Wirken  zurückblicken,  eine  Erweiterung  ihres  amtlichen  Geschäftskreises
  ließ  sich  voraussehen;  die  tierärztliche  \Vissenschaft  hatte
bedeutende  Fortschritte  gemacht  und  ihr  Wert  für  die  Landwirtschaft,
die  Erhaltung  des  Nationalvermögens,  für  die  allgemeine  Gesundheitspflege
  wurde  anerkannt.

Als  ein  Mittel  zu  einer  weiteren  gedeihlichen  Entwicklung  der
Tierheilkunde  wurde  in  tierärztlichen  und  außertierärztlichen  Kreisen
cine  bessere  Vorbildung  für  die  Studierenden  der  Tierheilkunde,  ferner
eine  Neuorganisation  der  Tierarzneischule  und  hier  besonders  die
Errichtung  von  Fachprofessuren  erstrebt.  Schon  1863  richteten  dic
bayerischen  Tierärzte  anläßlich  einer  in  Nürnberg  abgehaltenen  Versammlung,
  bei  welcher  die  Vorbildungsfrage  für  das  tierärztliche
Studium  auf  der  Tagesordnung  stand,  eine  Petition  an  den  König,
in  der  die  Notwendigkeit  des  Gymnasialabsolutoriums  für  die  Zulassung
  zum  Studium  der  Tierheilkunde  dargelegt  wurde;  auch  der
Lehrerrat  trat  mehrfach  für  eine  Erhöhung  der  Vorbildung  ein.  Ganz
in  diesem  Sinn  sprach  sich  im  Jahre  1870  ein  wohlbegründetes  umfassendes
  Gutachten  des  Geheimrats  und  Professors  an  der  medizinischen
Fakultät  der  Universität  München,  Dr.  Carl  von  Voit,  aus,  der  mit
warmen  Worten  darauf  hinwies,  daß  der  eminent  wichtigen  Tierheilkunde,
  nachdem  sie  keine  rohe  Empirie  mehr,  sondern  eine  aufblühende
  Wissenschaft  sei,  jede  mögliche  Förderung  gewährt  werden
sollte;  es  wurde  von  ihm  besonders  betont  und  eingehend  motiviert,
daß  zum  Studium  der  Tierheilkunde  die  gleiche  Vorbildung  notwendig
sei,  wie  zum  Studium  der  Medizin,  und  daß  sich  die  Errichtung  von
Fachprofessuren  an  der  Tierarzneischule  erforderlich  erweise.

Im  Jahre  1872  gelangte  die  Gewerbeordnung  des  vormaligen
norddeutschen  Bundes  auch  in  Bayern  zur  Einführung.  Hliernach
wurde  als  Vorbildung  zum  tierärztlichen  Studium  die  Reife  für  die
erste  Gymnasialklasse  (Sekunda),  oder  den  ersten  Kurs  eines  Realsymnasiums
  festgelegt.  Das  praktische  Jahr  und  die  praktische
Prüfung  wurden  aufgehoben;  am  Schlusse  des  drei  Jahre  lang  dauernden
  Studiums  war  die  zur  Ausübung  der  Praxis  im  ganzen  Deutschen

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