Die  Königl.  Bayerische  tierärztliche  Hochschule  in  München.  149

I.  Gegenwärtige  Organisation  und  Ausstattung.

Außer  den  eigentlichen  Studierenden  können  noch  Hospitanten
inichtdeutsche  Studierende)  und  Zuhörer  (gebildete  Personen  reiferen
Alters,  die  sich  in  einzelnen  Doktrinen  unterrichten  wollen)  aufgcnommen
  werden.

Bayerische  Studierende  sind  kollegiengeldfrei;  nichtbayerische
Studierende  und  Hospitanten  sowie  Zuhörer  zahlen  pro  Semester  cin
Kollegiengeld  von  30  Mark.  Bayerische  Studierende  können  Schulstipendien
  erhalten;  außerdem  bewilligen  einzelne  Kreise  Stipendien
aus  Kreismitteln;  die  Schulstipendien  werden  bei  sittlichem  \WVohlverhalten
  und  Bedürftigkeit  auf  Grund  eines  Examens  aus  3  Fächern,
das  bei  Beginn  eines  jeden  Semesters  stattfindet,  erteilt.  Der  Besuch
der  Kollegien  ist  obligatorisch;  dieselben  sollen  nach  der  Ordnung
des  von  der  Anstalt  festgesetzten  Lehrplanes  gchört  werden;  der
Besuch  wird  im  Frequenzbuch  bestätigt.  Die  oben  erwähnte  Prüfungsordnung
  vom  13.  Juli  1889  ist  gegenwärtig  noch  in  Wirksamkeit.

Erwähnenswerte  Daten  seit  1890  sind  folgende:

1891  wurde  die  den  Studierenden  der  Universität  und  der
technischen  Hochschule  eingeräumte  Berechtigu  1g  zur  Benützung  der
Finrichtungen  beider  Hochschulen  auch  auf  die  Studierenden  der
tierärztlichen  Hochschule  ausgedehnt.

1892  wurden  durch  Allterhöchste  Verordnung  die  Professoren
der  tierärztlichen  Hochschule  in  ordentliche  und  außerordentliche
eingeteilt  und  in  bezug  auf  Rang,  Gehalt  und  Uniform  den  übrigen
Hochschulprofessoren  gleichgestellt.

Im  Jahre  1892  genehmigte  der  Landtag  die  Mittel  zur  Errichtung
einer  Professur  für  Tierzucht,  Geburtshilfe  und  Exterieur;  1898  weitere
Mittel  zur  Gründung  einer  Professur  für  Zoologie  und  Fischkunde.

Im  Jahre  1900  wurde  dem  zoologischen  Institut  eine  „Biologische
Versuchsstation  für  Fischerei"  angegliedert.

Im  Jahre  1903  wurden  die  Mittel  gewährt  zur  Schaffung  einer
Professur  für  gerichtliche  und  polizeiliche  Tierheilkunde  sowie
ambulatorische  Klinik.

Bei  dem  erheblich  erweiterten  Unterricht  nun  konnten  die  äußerst
beschränkten  und  teilweise  mit  veralteten  Einrichtungen  versehenen
Räumlichkeiten  ihren  Zweck  schon  lange  nicht  mehr  befriedigend
erfüllen,  und  es  machte  sich  die  Herstellung  von  Neubauten  als
unabweisbarces  Bedürfnis  geltend.  Der  erste  Neubau,  ein  Gebäude