154  Tierärztliche  Ilochschulen.

Deutschlands,  als  Professor  der  Tierheilkunde  nach  Dresden  berufen
wurde,  währte  bis  zum  Jahre  1856.

In  letzterem  Jahre  wurde  die  Anstalt  auf  IHaubners  Vorschlag
von  der  medizinisch-chirurgischen  Akademie  abgetrennt  und  der  ebenfalls
  infolge  eines  Antrags  Haubners  neu  errichteten  Kommission  für
das  Veterinärwesen  unterstellt,  welche  nunmehr  auch  als  Direktion
der  Tierarzneischule  zu  fungieren  hatte.  Der  Kommission  für  das
Veterinärwesen  gehörten  außer  einem  Königl.  Kommissar  (einem
vortragrenden  Rate  des  Königl.  Ministeriums  des  Innern),  welcher  den
Vorsitz  in  der  Kommission  führte,  anfangs  2  und  später  3  Professoren
der  Tierheilkunde  als  ordentliche  Mitglieder  an.  Es  waren  dies  zunächst
Haubner  und  L.eisering,  zu  denen  sich  später  Siedamgrotzky
gcsellte.e  Nach  Haubners  Abgang  trat  Kllenberger  und  nach
Leiserings  Abgange  Johne  ın  die  genannte  Kommission  ein.  Außer
diesen  ordentlichen  Mitgliedern  gehörten  der  Kommission  für  das
Veterinärwesen  auch  eine  Anzahl  außerordentlicher  Mitglieder  an.
Der  erste  Vorsitzende  der  Kommission,  bezw.  der  Dircktion  der  Tierarzneischule
  war  der  Geheime  Rat  Just,  ıhm  folgten  nach  einander
die  Ministerialräte  Eppendorf,  Schmiedel,  von  Cricegern,
Dr.  Fischer,  Dr.  Forker-Schubauer  und  Dr.  Kunze.

In  dieser  3.  Entwicklungsperiode  der  Ticrarzneischule,  welche
bis  zum  Jahre  1895  reichte,  wurde  die  Schule  zunächst  nach  einem
neuen,  zu  diesem  Zwecke  angekauften,  dem  bisherigen  Schulgrundstück
  nahegelegenen  Terrain  an  der  Pillnitzer-  und  Zirkusstraße  verlegt,
auf  welchem  mehrere  neue  für  Unterrichtszwecke  bestimmte  Gebäude
errichtet  wurden,  welche  1861  ihrer  Bestimmung  übergeben  werden
konnten.  Leider  konnte  die  Anstalt  zunächst  auch  in  dieser  Periode
trotz  aller  Bemühungen  Haubners  und  L.eiserings  keinen
bedeutenden  Aufschwung  nehmen,  wei  das  L.ehrpersonal  unzureichend
  blieb,  und  weil  die  Vorbildung  der  Studierenden  derselben
  eine  ungenügende  war,  wenn  auch  seit  dem  Jahre  1869
die  Reife  für  die  Sckunda  cines  Gymmnasiums  als  Mindestmaß  der
Vorbildung  verlangt  wurde.  Erst  vom  Oktober  1879  ab  wurde  der
Eintritt  als  Studierender  in  die  Hochschule  von  einer  höheren,  wenn
auch  noch  nicht  vollkommen  genügenden  Vorbildung,  nämlich  von
dem  Nachweise  der  Reife  für  die  Prima  eines  Gymnasiums,  bezw.
eines  Realgymnasiums  abhängig  gemacht.  Von  jetzt  ab  begann  der
Aufschwung  der  Schule,  obgleich  derselbe  anfangs  noch  ein  langsamer
  blieb;  vor  allem  wurde  mit  der  Vermehrung  der  Zahl  der
Professoren,  Dozenten  und  Assistenten,  der  Beamten  und  Diener