Einleitung.  171

Sozial-  und  Handelswissenschaften“  in  Frankfurt  a.  M.  ihre  Tätigkeit.  Zur
Zeit  schweben  noch  Pläne  zur  Errichtung  weiterer  Handelshochschulen,
beispielsweise  in  Hamburg,  Hannover,  München  und  Berlin.  Doch
sind  nur  die  auf  letztere  Stadt  bezüglichen  der  Verwirklichung  jetzt
nahcgerückt.

Hinsichtlich  der  Organisation  und  der  finanziellen  Sicherung
weisen  die  bestehenden  Handelshochschulen  große  Abweichungen
von  einander  auf.  Die  Leipziger  Handelshochschule  besteht  in  enger
Anlehnung  an  die  dortige  Universität  und  die  öffentliche  Handelslehranstalt;
  die  Aachener  lehnt  sich  an  die  dortige  technische  Hochschule
  an.  Die  Cölner  Handelshochschule  ist  selbständig  als  städtische
Anstalt  begründet,  während  die  Frankfurter  Akademie  ihre  Tätigkeit
über  das  eigentliche  Wirkungsgebiet  einer  Handelshochschule  wesentlich
  hinauserstreckt.

Gemeinsam  ist  den  genannten  Anstalten  aber  der  Hochschulcharakter,
  der  sich  vor  allem  darin  ausprägt,  daß  I.chr-  und  Lernfreiheit
  besteht  und  bei  aller  Berücksichtigung  der  Erfordernisse  der
Praxis  und  bei  besonderer  Betonung  der  Scminarübungen  der
Schwerpunkt  auf  der  wissenschaftlichen  Schulung  des  Denkens  ruht.
Innerhalb  dieses  Rahmens  besteht  Gleichheit  ferner  darin,.  daß  in
erster  Linie  die  Einführung  in  die  Volkswirtschaftsichre  und  ihre
Hilfswissenschaften  und  die  für  den  Kaufmann  wichtige  Rechtslehre
steht.  Das  tritt  namentlich  in  den  für  die  Prüfungen  crlassenen  Bestinnmungen
  deutlich  hervor.  Dagegen  bestehen  wesentliche  ‚Unterschiede
  hinsichtlich  des  Sprachunterrichts  und  der  Einführung  in
die  technischen  Wissenschaften,  wie  hinsichtlich  der  Behandlung
der  kaufmännischen  Technik,  deren  Pflege  als  ncuer  Gegenstand
  des  akademischen  Unterrichts  besondere  Schwicrigkeiten
machen  muß.  Ebenso  sind  die  Anforderungen  rücksichtlich  der  Vorbildung
  der  Studierenden  verschieden  gestaltet:  Während  in  Aachen
dic  Reife  ciner  neunklassigen  Vollanstalt  (übergangsweise  auch  noch
deren  Primarecifc)  verlangt  wird,  lassen,  die  anderen  Hochschulen  auch
junge  Kaufleute  zu,  welche  im  Besitz  des  Einjährig-Freiwilligen-Zeugnisscs
  cine  vorschriftsmäßige  Lehrzeit  durchgemacht  haben.  Es
ist  zweifellos,  daß  dadurch  die  Höhenlage  des  Unterrichts  beeinflußt
werden  muß;  doch  ist  solchem  Bedenken  gegenüber  darauf  hinzuweisen,
  daß  die  deutschen  technischen  Hochschulen  ursprünglich
gleichfalls  geringere  Anforderungen  an  die  Vorbildung  ihrer  Hörer
gestellt  haben  und  erst  später  zur  Forderung  größerer  Reife  fortgeschritten
  sind  und  trotzdenı  den  akademischen  Charakter  bewahrt