Akademie  für  Sozial-  und  Tlandelswissenschaften  zu  Frankfurt  a.  M.  197

l.chrstellen  ganz  besonders  auch  der  Unterweisung  und  Fortbildung
von  Philosophen  und  Lehrern  dienen.  Dic  Pflege  geschichtlicher,
philosophischer  und  sprachlicher  Studien  an  der  Akademie  wird
künftighin  wesentlich  dadurch  gefördert  werden,  daß  die  K.  Christian
Jügelstiftung  ihr  über  2  Mill.  M.  betragendes  Vermögen  ım  Jahre  1902
zu  einer  allgemeinen  öffentlichen  akademischen  Untcrrichtsanstalt
  für  die  Gebicte  der  Geschichte,  Philosophie,
deutschen  Sprache  und  Literatur  bestimmt  hat  und  durch
eine  von  den  zuständigen  Xlinisterien  genehmigte  Vereinbarung
eine  organische  Verbindung  der  beiden  Anstalten  dadurch  herbeigeführt
  werden  wird,  daß  die  Dozenten  der  Jügelstiftung  in
den  Lehrkörper  der  Akademie  eintreten.  Wenn  so  die  Akademie
für  Sozial-  und  Handelswissenschaften  zu  Frankfurt  sich  ihr  Ziel  viel
weiter  steckt,  wie  die  Handelshochschulen  im  engeren  Sinne,  so  soll
doch  anderseits  kein  Zweifel  darüber  belassen  werden,  daß  sie  alle
Aufgaben  einer  solchen  in  umfassendster  Weise  erfüllen  soll.

I.  Organisation.

Die  Bestimmungen  über  die  Organisation  der  Akademie  sollen
ein  möglichst  hohes  Niveau  der  Anstalt,  welche  durchaus  hochschulmäßigen
  Charakter  trägt,  gewährleisten.  Ihre  Organe  sind  1.  der
Große  Rath,  2.  der  Verwaltungsausschuß,  3.  der  Iehrkörper.  Der
Große  Rat  besteht  aus  15—20  Mitgliedern.  Kraft  Amtes  gehören
ihm  der  Oberbürgermeister  der  Stadt  an  und  einzelne  mit  Sitz  und
Stimme  im  Großen  Rat  angestellte  Lehrer  der  Akademie.  Im  übrigen
werden  die  Mitglieder  durch  die  bei  der  Gründung  beteiligten  Körperschaften
  (Stadt,  Institut  für  Gemeinwohl,  Polytechnische  Gesellschaft
und  Handelskammer)  auf  drei  Jahre  gewählt.

Zur  Zuständigkeit  des  Großen  Rates,  dessen  Konstituierung  als
oberstes  Organ  der  Akademie  am  12.  September  1900  stattgefunden
hat,  gehören  außer  den  allgemeinen,  ihm  naturgemäß  zufallenden
Öbliegenheiten,  wie  Festsetzung  des  Haushaltsplanes  und  Rechnungsabnahme,
  Beschlußfassung  über  Satzungsänderungen  usw.,  insbesondere
  auch  der  Erlaß  der  Bestimmungen  über  Organisation  und
Besoldung  des  Lichrkörpers,  sowie  über  die  Zulassung  zum  Besuch
der  Akademie.  Er  wählt  aus  sciner  Mitte  den  aus  8—10  Mitgliedern
bestehenden  Verwaltungsausschuß,  welcher  die  Verwaltungsgeschäfte
führt  und  die  Akademie  nach  außen  vertritt,  insbesondere  auch  die
Lehrkräfte  beruft  und  mit  ihnen  Dienstverträge  abschließt,  sowie  den