Akademie  für  Sozial-  und  Handelswissenschaften  zu  Frankfurt  a.  M.  189

Der  Rektor  führt  die  laufenden  Geschäfte  des  Kollegiums;  er
hat  die  Beobachtung  der  Satzungen  und  die  ordnungsgemäße  Durchführung
  des  I.chrplanes  zu  überwachen;  er  ist  für  Einhaltung  des
Etats  verantwortlich  und  der  Dienstvorgesetzte  der  Subaltern-  und
Unterbeamten  der  Akademie.  Er  vertritt  das  Kollegium  bezw.  den
Lehrkörper  nach  außen.

Erster  Wahlrektor  für  die  Amtsperiode  1901/3  war  der  bei
Gründung  der  Akademie  an  dieselbe  berufene  Professor  der  romanischen
  Philologie  Dr.  Heinrich  Morf,  vorher  ordentlicher  Professor
an  der  Universität  Zürich.  Am  21.  Oktober  1903  (Stiftungstag
der  Akademie)  fand  der  feierliche  Akt  der  Übergabe  des  Rektorats
an  den  zweiten  Rektor,  Professor  der  Rechte  Dr.  jur.  Kurt
Burchard  statt.

IH.  Mittel  und  Ausstattung.

Die  satzungsmäßigen  Mittel  der  Anstalt,  welche  z.  Z.  über  ein
selbständiges  Stiftungsvermögen  nicht  verfügt,  bestehen  in  den  von
den  Gründern  zu  leistenden  Jahresrenten  im  Gesamtbetrage  von
70000  M.  jährlich,  aus  den  Vorlesungshonoraren  und  anderen  Zuschüssen,
  welche  der  Akademie  vorläufig  von  anderen  Stiftungen  in
Form  der  Dotierung  besonderer  Lehrstühle  gewährt  werden.  Solche
Mittel  wurden  bereits  bei  Gründung  der  Akademie  von  der  Georg
und  Franziska  Speyerschen  Studienstiftung  und  der  Dr.  Lucius-Meisterschen
  Stiftung  zur  Verfügung  gestellt  und  im  Laufe  der
letzten  Jahre,  unter  Hinzutritt  eines  weiteren  Betrages  vom  Institut
für  Gemeinwohl  noch  vermehrt;  der  Gesamtjahresbetrag  der  für
sechs  besonders  bezeichnete  Lehrstühle  auf  diese  Weise  zur  Verfügung
  stehenden  Mittel  beläuft  sich  zur  Zeit  auf  49100  M.  Das
Institut  für  Gemeinwohl  hat  sich  außerdem  auf  eine  Reihe  von  Jahren
zur  Gewährung  außerordentlicher  Zuschüsse  zur  Förderung  wissenschaftlicher
  Arbeiten  bezw.  Studienreisen  von  Dozenten  bereit  erklärt.

Unter  den  weiteren  Zuwendungen  ist  sodann  die  Dr.  Ludwig
Braunfels-Stiftung  für  romanische  Philologie  im  Betrage  von  25  000  M.
zu  nennen,  welche  zur  Dotierung  der  Bibliothek  der  romanischen  Abteilung
  des  neusprachlichen  Seminars  gedient  hat.  (Einmalige  Aufwendung
  von  10000  M.  und  jährliche  Aufwendung  der  Zinsen  von
15000  M.)

Auch  sonst  sind  aus  Stiftungsmitteln  einmalige  Zuwendungen
zur  Erfüllung  bestimmter  Zwecke  zu  verzeichnen.