I.  Die  Königliche  Akademie  der  Künste  in  Berlin.

Gegründet  1696  zur  Pflege  der  Maler-,  Bildhauer-  und  Architekturkunst,
  nahm  die  Anstalt  auf  Grund  des  Statuts  vom  26.  Januar  17%
als  „Akademie  der  bildenden  Künste  und  mechanischen  Wissenschaften“
  in  einer  ihr  angegliederten  Kunstschule  auch  die  kunstgewerbliche
  Ausbildung  von  Handwerkern  in  ihren  Wirkungskreis
auf  und  erhielt  zugleich  die  Aufsicht  über  die  neugegründeten  Provinzialkunstschulen.
  Im  Jahre  1809  wurde  ihr  auch  die  Pflege  der  Musik
übertragen;  sie  erhielt  deshalb  1833  eine  besondere  Musiksektion  und
eine  Schule  für  musikalische  Komposition,  1869  eine  Musikhochschule.
  Im  Jahre  1875  trat  das  1822  gegründete  Institut  für  Kirchenmusik
  in  den  Verband  der  Akademie  ein.  Durch  das  neue,  noch
heute  in  Kraft  befindliche  durch  Allerhöchste  Ordre  vom  19.  Juni
1882  genehmigte  Statut  schieden  die  Kunst-  und  Gewerbeschulen  aus
dem  Ressort  der  Akademie  aus,  und  diese  widmet  sich  seitdem
lediglich  der  Förderung  der  bildenden  Künste  und  der  Musik.

Protektor:  Scine  Majestät  der  Kaiser  und  König.

Kurator:  der  Minister  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten.

Verwaltung:  der  Präsident  und  zwei  Ständige  Sckretäre.
Organisation:  die  Akademie  umfaßt:
1.  den  Senat  (Sektion  für  die  bildenden  Künste  und  Sektion  für
Musik),
2.  die  Genossenschaft  der  Mitglieder  (Ordentliche  Mitglieder,  Scktion
für  die  bildenden  Künste  und  Sektion  für  Musik,  außerdem  Ehrenmitglieder),

die  akademische  Hochschule  für  die  bildenden  Künste  (s.  II,  1),
die  akademischen  Meisterateliers  für  die  bildenden  Künste  (s.]I,  2),
5.  die  akademische  Hochschule  für  Musik  (s.  II,  1),

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