206  Kunsthochschulen.

6.  die  akademischen  Mecisterschulen  für  musikalische  Komposition
(s.  III,  2),
7.  das  akademische  Institut  für  Kirchenmusik  (s.  II,  3).
Die  Institute  zu  3,  5  und  7  haben  besondere  Verwaltung.

Der  Senat  ist  technische  Kunstbehörde  und  künstlerischer  Beirat
des  Ministers.  Er  beschließt  über  die  Angelegenheiten  der  Akademie
als  juristische  Person  und  über  ihre  Verwaltung,  soweit  dieselbe  nicht
anderen  Organen  übertragen  ist.

Die  Genossenschaft  der  Ordentlichen  Mitglieder  besteht  aus
hiesigen  und  auswärtigen  hervorragenden,  ausübenden  Künstlern  und
ergänzt  sich  alljährlich  durch  Neuwahlen.

Als  Ehrenmitglieder  können  Personen,  die  sich  um  die  Akademie
oder  die  Kunst  im  allgemeinen  Verdienste  erworben  haben,  sowie
hervorragende  Künstlerinnen  gewählt  werden.

Etat:  Einnahmen  1902  .  .  150022,17  M.,
Ausgaben  »  +  196  872,65  „

Unter  den  Einnahmen:  die  des  Kunstausstellungsgelderfonds  mit
22106  M.  (zum  größten  Teil  zur  Unterstützung  bildender  Künstler
und  deren  Hinterbliebenen),  101  547,14  M.  Staatszuschuß;  unter  den
Ausgaben:  70915  M.  für  Besoldungen  usw.,  6600  M.  für  2  akademische
Staatspreisc.

Stiftungen:

a)  zu  Unterstützungen  für  bedürftige  Künstler  und  deren  Hinterbliebenen:

Professor  Buchhorn-Stiftung,

Toepflersches  J.egat,  in  erster  Linie  für  Maler,
Präsidial-Jubiläums-Fonds,

Gouvy-Stiftung,  für  einen  Orchestermusiker,

Dr.  Hugo  Raussendorfl-Stiftung,  alle  2  Jahre  zu  Unterstützungen,
Guhlsches  Legat  (noch  nicht  in  Kraft),

der  K  tellungsgelderfonds  (siehe  „Etat‘“).

b)  Reisestipendien:

Nr

der  Große  akademische  Staatspreis,  jährlich  2  Stipendien  a  3300  M.,  nbwechselnd
für  Maler,  Bildhauer  und  Architekten,

v.  Rohrsche  Stiftung,  4500  M.,  abwechselnd  wie  vor,  sobald  die  Mittel  vorhanden
sind,

Dr.  Paul  Schultze-Stiftung,  jährlich  3000  M.  für  1  Bildhauer  der  akademischen  Unterrichtsanstalten,


Blechensches  Legat,  einstweilen  alle  3  Jahre  ein  vorläufiges  Stipendium  von  600  M.
für  19  Landschaftsmaler,

Erste  Michael  Beer-Stiftung,  jährlich  2250  M.  abwechselnd  für  1  jüdischen  Maler

bezw.  Bildhauer,*)

*)  Die  Verwaltung  führt  ein  Kuratorium.