l.ehranstalten  für  die  bildenden  Künste.  209

3.  Die  Königliche  Kunstakademie  in  Düsseldorf.

Sie  wurde  1767  errichtet  und  1819  neubegründet.  Das  geltende
Reglement  datiert  vom  24.  November  1831.

Kurator:  der  Regierungspräsident  von  Düsseldorf.

Verwaltung:  ein  Direktor  und  ein  Akademiesekretär.

Ziel:  Ausbildung  von  Künstlern,  dient  nebenbei  Behörden  wie
Privaten  inKunstangelegenheiten  mit  Rat  und  gutachtlichen  Äußerungen.

Lehrplan:  Unterricht  in  4  Klassen.  In  der  4.  Klasse,  der
Vorschule  zu  den  oberen  Klassen:  Anfangsübungen  im  Zeichnen  nach
Vorlegeblättern,  Gipsabgüssen  und  Naturgegenständen  ohne  Rücksicht
auf  die  besonderen  Kunstfächer;  in  der  3.  Klasse:  Zeichnen  nach  dem
lebenden  Modell  und  der  Antike;  in  der  2.  Klasse:  Unterricht  in  der
Figuren-,  Landschafts-,  Architektur-  und  Tiermalerei,  Bildhauerei,
Kupferstich-  und  Radierkunst;  in  der  1.  Klasse:  Ausbildung  zu  selbständiger
  Tätigkeit  in  den  bildenden  Künsten.  Daneben  in  der
3.—1.  Klasse:  Unterricht  in  der  architektonischen  Formenlehre,  Ornamentik,
  Dekoration  und  in  den  üblichen  Hilfsfächern.

Lehrkörper:  14  Lehrer,  3  Hilfslchrer,
Besuch:  1.  Oktober  1900/01  125  Studierende,

1.  1901702  131
1902/03  116  „

Etat:  1901—1%3  jährlich  je  148729  M.  Einnahmen  und  Ausgaben.


Stipendien:  Unterstützungen  für  bedürftige  talentvolle  Schüler.

„

4.  Die  Königliche  Akademie  der  bildenden  Künste  in  Cassel.

Errichtet  1777  und  1781  durch  eine  Architekturabteilung  erweitert.
  Sie  steht  gegenwärtig  unter  dem  am  4.  Dezember  1885
Allerhöchst  genehmigten  Statut.

Kurator:  der  Oberpräsident  von  Hessen-Nassau.

Verwaltung:  ein  Direktor  und  ein  ständiger  Sekretär.

Ziele:  allseitige  Ausbildung  von  Schülern  und  Schülerinnen  in
den  Hauptzweigen  der  bildenden  Künste,  sowie  von  Zeichenlehrern
und  -Lehrerinnen.

Lehrplan:  Unterricht  im  Zeichnen,  in  der  Geschichts-  und
Landschaftsmalerei,  in  der  Bildhauerei  und  in  der  Architektur,  da-Das

  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  IV.  a,  14