Allgemeine  Vorbemerkungen.*)

Das  Bedürfnis,  für  die  höhere  Ausbildung  der  Offiziere  besondere  Anstalten  zur
Verfügung  zu  haben,  trat  bereits  im  18.  Jahrhundert  an  verschiedenen  Stellen  Deutschlands
  sehr  lebhaft  zutage,  und  die  vereinzelten  Versuche,  an  den  Universitäten  und
technischen  Hochschulen  durch  kriegswissenschaftliche  Vorlesungen  diesem  Bedürfnis  zu
genügen,  haben  sich  in  alter  wie  in  neuester  Zeit  als  nicht  ausreichend  erwiesen.  Als
der  gegebene  Weg  ergab  sich  vielmehr  ınit  zunehmender  Erfahrung  immer  deutlicher
der,  der  auch  heute  noch  von  den  Militärverwaltungen  festgehalten  wird  und  der  vor
allem  dadurch  bezeichnet  ist,  daß  die  Offiziere,  in  dem  Rahmen  ihrer  militärischen  Verhältnisse
  festgehalten,  möglichst  zielbewußt,  aber  ohne  Vernachlässigung  der  formalen
Weiterbildung  den  praktischen  Anforderungen  ihres  Berufes  entsprechend  fortgebildet
und  auch,  natürlich  unter  der  Pflicht  der  Wahrung  des  Dienstgeheimnisses,  ungestört  mit
denjenigen  Punkten  der  Berufswissenschaften  bekannt  gemacht  werden  können,  die  im
Interesse  der  Armee  geheimen  Charakter  tragen  müssen.

In  bezug  auf  das  l.ehrverfahren  ist  zu  bemerken,  daß  es  den  Forderungen  der
heutigen  Hochschulpädagogik  entsprechend  nicht  nur  im  Vortrage  bestehen  soll,  sondern
auch  die  Hörer  zu  Antworten  und  selbständiger  Beteiligung  herangezogen  werden  sollen.
In  der  Betonung  der  sogenannten  applikatorischen  I,ehrmethode  ist  die  Verwaltung  der
Militärbildungsanstalten  seit  Jahrzehnten  schr  entschieden  und  bis  zu  einem  gewissen
Grade  wegweisend  vorgegangen,  was  neuerdings  u.  a.  l.azarus  in  seinen  Pädagogischen
Briefen  mit  Recht  und  unter  besonderem  Hinweis  auf  General  von  Peucker  hervorgehoben
  hat.

Als  sehr  wesentlicher  Gesichtspunkt  für  die  Praxis  der  Koinmandlierung  zu  den
verschiedenen  Hlochschulen  wird  der  festgehalten,  daß  den  Oftizieren  durch  die  l.age
dieser  Hochschulen  bei  und  in  der  Hauptstadt  reichlich  Gelegenheit  zu  vielseitiger  all-£g
  haftlicher  Weiterbildung  gegeben  ist.

Die  verschiedenen  Hochschulen  in  Preußen,  die  zugleich  dem  Bedürfnis  der  anderen
cdleutschen  Staaten  (meist  außer  Bayern)  dienen,  unterstehen  verschiedenen  Ressorts,  die  beiden
bayerischen  Anstalten  sind  der  Inspektion  der  Militärbildungsanstalten  unterstellt  und  —
ihrem  geringeren  Umfange  entsprechend  —  auch  im  übrigen,  z.  B.  in  bezug  auf  Sammlungen
  von  Lehrmitteln,  I.aboratorien,  einem  Teil  der  ITörsäle  und  Bibliothek  zu  einer
Einheit  zusammengefaßt.

I.  Die  Königlich  Preußische  Kriegsakademie.**)

Anknüpfend  an  die  im  Jahre  1765  von  Friedrich  dem  Großen
gegründete  Academie  militaire,  wurde  im  Jahre  1816  die  nur  für  die

“)  Vgl.  im  allgemeinen  C.  Poten,  Gieschichte  des  Militär-Erziehungs-  und  Bildungswesens
  in  den  Ländern  deutscher  Zunge  Bd.  1,  4  und  5  (Mon.  Germ.  Pädagog.  Band  X  fl.)
Berlin  1889  ff.,  A.  Hofmann  &amp;  Co.  Manches  Interessante  bietet  auch  K.  v  IIelldorf,
Dienstvorschriften  der  Kgl.  Preußischen  Armee.  I.  Teil  3.  Abteilung.  Militär-  „Erziehungs.
und  Bildungswesen.  4.  Aufl.  1893.  —  Der  Verfasser  der  vorliegenden  Übersicht  verfehlt
  nicht,  für  mehrfache  wertvolle  Auskunft,  die  ihm  durch  die  Güte  der  bezüglichen
hohen  Behörden  für  diese,  übrigens  in  keiner  Weise  amtliche  Arbeit  zuteil  geworden  ist,
hier  seinen  verbindlichsten  Dank  auszusprechen.

**)  Jsine  Gseschichte  der  Anstalt  ist  noch  nicht  im  Druck  erschienen.  Für  die
ältere  Zeit  bietet  interessantes  Material  (7.  Friedlünder,  Die  königliche  allgemeine  Kriegsschule
  und  das  höhere  Militärbildungswesen  1765-18  813.  Aus  amtlichen  Quellen  dargestellt.
  Berlin  1854.