Nachtrag.  345

NACHTRAG.

Die  Königliche  Bergakademie  in  Berlin.  S.06.  Für  die
Königliche  Geologische  Landesanstalt  und  Bergakademie  zu  Berlin

sind  am  21.  August  1903  neue  Satzungen  —  unter  Aufhebung  der
bis  dahin  geltenden  vom  8.  April  1875  —  nebst  Ausführungsbestimmungen

  erlassen  worden.  (Vergl.  Reichsanzeiger  vom  29.  August
1903.)  Die  Geologische  Landesanstalt  hat  einen  ersten  und  cinen
zweiten  -  —  wissenschaftlichen  —  Direktor  (gegenwärtig  Gch.  Bergrat
Prof.  Dr.  Beyschlag).  Der  erste  Direktor  der  Geologischen  Landesanstalt
ist  zugleich  Dircktor  der  Bergakademie.  Ordentliche  I.ehrer  der
Bergakademie  sind  die  ctatsmäßigen  Professoren  und  die  mit  (widerruflichem)
  Lehrauftrag  versehenen  Landesgeologen.  Außerordentliche
Lehrer  werden  vom  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  mit  Vorbehalt
des  Widerrufs  beauftragt.  Privatdozenten  werden  auf  Grund  cincer
vom  Minister  erlassenen  Habilitationsordnung  vom  Direktor  zugelassen.
Studierende,  die  bei  der  Akademie  die  Diplomprüfung  ablegen
wollen,  müssen,  abgesehen  von  den  sonstigen  Bedingungen,  mindestens
ein  Jahr  der  Akademie  angehört  haben.

Die  städtische  Handelshochschule  in  Cöln  8.175.  Es

können  bis  zu  zwei  Dritteln  der  hauptamtlich  angestellten  Dozenten
mit  ministerieller  Genehmigung  als  „Professoren“  berufen  werden.