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I.

Begründung
und  Entwicklung  der  Landesverfassung.

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12V  4.  März  d.  J.  (1907)  hat  unser  Großherzog  im  Schloß  zu
Schwerin  den  Landräten  in  längerer  Ansprache  eröffnet:  er  habe  die
Ueberzeugung  gewonnen,  daß  die  Verfassung  des  Landes  den  berechtigten
Anforderungen  der  neueren  Zeit  nicht  mehr  genüge,  daß  das  Volkswohl
eine  zeitgemäße  Umgestaltung  der  Verfassung  erfordere;  er  habe  sich  des
Einverständnisses  des  Großherzogs  von  Mecklenburg-Strelitz  versichert
und  dem  Staatsministerium  befohlen,  die  erforderlichen  Vorlagen  für
einen  im  Jahre  1908  einzuberufenden  außerordentlichen  Landtag  fertig
zu  stellen;  der  Uebergang  in  den  neuen  Verfassungszustand  könne  nicht
ohne  Opfer  und  Entsagung  geschehen;  da  es  sich  aber  um  das  Wohl  des
ganzen  Landes  handele,  vertraue  er  der  Opferwilligkeit  und  rechne  auf
die  Unterstützung  der  Landräte.

Damit  ist  eine  neue  Aussicht  eröffnet  auf  endliche  Lösung  der
mecklenburgischen  Frage.  Wie  wird  man  dies  Ziel  suchen?  und  zu
welchem  Ergebnis  gelangen?  Das  sind  Fragen,  die  jeder  von  uns
stellt,  keiner  beantwortet.  Es  ist  mißlich,  den  Propheten  zu  spielen.
Kenntnis  des  Vergangenen,  der  bisherigen  Entwicklung,  ist  die  beste
Prophetin  des  Zukünftigen,  wenngleich  ihre  Sprüche  nur  bedingt  sind
und  der  letzte  Schleier  erst  fällt,  wenn  die  Zukunft  Vergangenheit  geworden.