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älteste  nachweisbare  Ahn  unseres  Fürstenhauses,  bei  einem  Ausfall  aus
der  Burg  Werle  (südlich  von  Schwaan).  Sein  Sohn  Pribislav  wurde
Christ  und  erhielt  die  väterlichen  Lande  zurück  mit  Ausnahme  der  neubegründeten
  Grafschaft  Schwerin,  mit  der  ein  deutscher  Vasall  belehnt
worden  war.  Unter  vier  Urenkeln  Pribislavs  erfolgte  eine  Teilung  des
ererbten  Landes:  die  erste  Hauptlandesteilung  von  1229.  Sie  schuf
vier  selbständige  Herrschaften:  Mecklenburg,  Werle,  Rostock  und  Parchim-Richenberg.
  Die  Herrschaften  Parchim-Richenberg  und  Rostock  hatten
kurzen  Bestand;  vor  Ablauf  von  100  Jahren  waren  beide  Häuser
erloschen.  Länger  dauerte  Herrschaft  und  Haus  Werle;  wiederholt  fanden
hier  weitere  Abzweigungen,  Teilungen  und  Wiedervereinigungen  statt.
Seit  1418  nannten  die  Herren  von  Werle  sich  Fürsten  zu  Wenden.
Im  Jahre  1436  starb  auch  dieser  Stamm  aus  und  das  Fürstentum
Wenden  war  damit  erledigt.  Die  älteste  Linie  mit  dem  Stammlande
Mecklenburg  brachte  allmählich  die  getrennten  Teile  zur  Wiedervereinigung
unter  Hinzufügung  neuer  Gebiete.  Sie  erwarb  1304  das  Land  Stargard
von  Brandenburg,  1323  die  Herrschaft  Rostock  zunächst  als  dänisches
Lehen.  1348  erfolgte  die  Erhebung  Mecklenburgs  zu  einem  Herzogtum
des  Reichs  durch  Kaiser  Karl  IV.  Aber  schon  1352  geschah  auch  eine
Erbteilung  des  jungen  Herzogtums,  sodaß  fortan  119  Jahre  hindurch
das  Haus  Mecklenburg  und  das  Herzogtum  geteilt  war:  die  ältere  Linie
mit  dem  Hauptlande,  da  sie  1358  die  Grafschaft  Schwerin  den  Grafen
von  Tecklenburg  abkaufte,  seitdem  Mecklenburg-Schwerin  genannt,  die
jüngere  Linie  Mecklenburg-Stargard  bis  1471  während.  Die  Wiedervereinigung
  aller  getrennten  Lande  geschah  unter  Herzog  Heinrich  dem
Dicken,  regierend  1422—1477.  Als  1436  das  Haus  Werle-Wenden
erlosch,  fiel  das  Fürstentum  Wenden  an  die  beiden  Häuser  Mecklenburg-Schwerin
  und  Mecklenburg-Stargard;  zwar  erhob  auch  Brandenburg
Ansprüche  auf  das  Fürstentum,  verzichtete  aber  im  Wittstocker  Vertrag
von  1442  gegen  Zusicherung  der  künftigen  Erbfolge  für  gesamte  mecklenburgische
  Lande  nach  Erlöschen  des  mecklenburgischen  Mannsstammes.
Als  dann  1471  das  Haus  Mecklenburg-Stargard  erlosch,  waren  alle
Gebiete,  die  1229  zur  Teilung  gekommen  waren,  wieder  beim  Hause
Mecklenburg-Schwerin  vereinigt,  vermehrt  durch  das  Land  Stargard
und  die  Grafschaft  Schwerin.

Mit  den  Deutschen  ist  auch  das  deutsche  Ständewesen  in  Mecklenburg
eingezogen.

Ursprünglich  haben  wir  uns  den  Landesherrn  zu  denken  als  den
alleinigen  Grundherrn  im  Lande,  das  ganze  Territorium  also  gleichsam