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Musterungstage  der  Judenberg  vor  Sternberg  bestimmt  (auf  dem  1492
anläßlich  des  Hostienfrevels  27  Juden  verbrannt  worden  waren).

Umfassender  und  wichtiger  sind  die  Güstrower  Reversalen
von  1621,  erteilt  von  den  Brüdern  Adolf  Friedrich  und  Johann
Albrecht  II.

Seit  1606  schwebten  wieder  einmal  Schuldentilgungsverhandlungen.
Und  dazu  kamen  nun  gar  wieder  Teilungspläne.  Diesmal  war  es
besonders  der  ältere  Bruder,  der  auf  Teilung  drang,  zugunsten  der
Selbständigkeit  seiner  Regierung.  Ein  Bedenken  der  Landräte  von  1610
empfahl  den  Herzögen  eine  Regelung  nach  Art  des  Wismarschen
Gemeinschaftsvertrages  von  1555,  also  eine  Gesamtregierung  mit  Nutzungsteilung.
  Die  Herzöge  waren  anderer  Ansicht  und  vermieden  tunlichst  die
Ausschreibung  von  Landtagen.  Doch  1612  hatte  Johann  Albrecht
Gelegenheit,  die  Stände  als  Taufpaten  einzuladen.  Sie  versammelten
sich  in  Güstrow  zur  Wahl  von  Deputierten.  Dabei  verfaßten  sie  ein
Schreiben  an  beide  Herzöge,  worin  sie  unter  Berufung  auf  fürstliche
Verheißungen  bitten,  sie  mit  dergleichen  Neuerungen,  sonderlich  mit  dem
Trennungs=  und  Teilungswerk,  und  ebenso  mit  weiterer  Kontribution
zu  verschonen  und  darüber  ihnen  Reverse  zu  erteilen,  unter  Erbieten
erhöhter  Geldbewilligung.  Herzog  Adolf  Friedrich  antwortete  in
einem  Schreiben  an  die  drei  Landmarschälle  mit  einem  scharfen
ungnädigen  Verweise,  daß  sich  die  Landschaft  ohne  landesherrleches
Vorwissen  versammelt  und  über  Dinge  beraten  habe,  die  sie  wenig
betreffen:  wegen  der  Landesteilung  seien  sie  gar  nicht  befragt  worden
und  hätten  darüber  nicht  mitzureden;  er  habe  sich  resolviert,  dergleichen
  ganz  beschwerliche  und  verdrießliche  Landtage  außer  anderen
hohen  und  unvermeidlichen  Ursachen  nicht  ferner  anzustellen.  Aber
die  Schulden  erwiesen  sich  als  solch  unvermeidliche  Ursache.  1620
hat  der  Landtag  wieder  auf  dem  Judenberg  über  die  Schuldentilgung
zu  beraten.  Bei  den  Verhandlungen  verharren  die  Stände  steif  und
fest  auf  ihrem  Widerspruch  gegen  eine  wirkliche  Totalteilung  und  verlangen,
  daß  die  ständische  und  kirchliche  Verfassung,  auch  das  Landund
  Hofgericht  unbedingt  in  Kommunion  bleiben  müssen.  Darin
gaben  schließlich  die  Herzöge  auf  dem  Landtag  zu  Güstrow  im
Januar  1621  nach  und  es  kam  zur  Einigung.  Gegen  Bewilligung  einer
Million  Gulden  erhalten  die  Stände  Revers  und  Assekurationsrevers,
beide  vom  23.  Februar  1621,  und  unterm  3.  März  1621  wird  zu
Güstrow  auch  der  fürstbrüderliche  Erbvertrag  wegen  der  Landesteilung
vollzogen  —  die  zweite  Hauptlandesteilung  in  die  beiden  Herzogtümer

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