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nach  dem  Landesvergleich  an  dem  von  Altersher  gewöhnlichen  dritten
Tag.  Gewöhnlich  und  herkömmlich  ist  aber,  daß  alsbald  die  Land—
marschälle  von  den  Landtagskommissarien  eine  geräumige  Befristung  zur
Abgabe  der  Antworten  ad  Capita  erbitten  und  erhalten.

Ort  der  Verhandlungen.

Nach  der  Eröffnung  finden  die  weiteren  Versammlungen  der  Stände
in  dem  Rathause  statt  und  zwar  im  sogenannten  Direktorialzimmer,  wo
das  Landtagsdirektorium  um  den  Direktorialtisch  oder  Landratstisch  sitzt.
Das  Direktorium  hat  die  Geschäftsleitung;  der  älteste  anwesende  Landrat
hat  als  dirigierender  Landrat  den  Vorsitz.  Hier  wird  auch  das  Protokoll
geführt;  alle  einlaufenden  Schriftstücke  ergehen  zu  diesem  Protokoll.  Den
Beratungen  und  Abstimmungen  geht  das  Direktorium  mit  seinem  Votum
voran.  Am  Direktorialtisch  werden  alle  an  das  Plenum  gerichteten
Schreiben  verlesen;  hier  werden  Anträge  entgegengenommen  und  überhaupt
alle  Geschäfte  erledigt,  die  nicht  eigentlich  zur  Beratung  und  Ab—
stimmung  gehören.

Beratungen  und  Abstimmungen  sollen  eigentlich  in  einem  besonderen
Deliberationszimmer  erfolgen  und  das  war  früher  wohl  auch  Regel.
Heute  werden  sie  zumeist  gleich  im  Direktorialzimmer  erledigt.  Doch
wird  im  Beginn  des  Landtags  der  Vorbehalt  zum  Ausdruck  gebracht,
daß  auf  Antrag  eines  Ständemitgliedes  im  Deliberationszimmer  darüber
zu  beraten  sei,  ob  man  im  Direktorialzimmer  oder  im  Deliberationszimmer
  weiter  deliberieren  wolle.  Zum  Deliberationszimmer  haben  nur
landtagsberechtigte  Personen  Zutritt;  aber  auch  für  das  Direktorialzimmer
  gilt  keineswegs  Offentlichkeit.  Kein  Unberufener  hat  ein  Recht,
während  der  ständischen  Verhandlungen  die  Sitzungsräume  zu  betreten,
wenngleich  gelegentliche  Besucher  Duldung  finden.

Gegenstand  der  Verhandlungen.

Hauptaufgabe  ist  die  Beantwortung  der  landesherrlichen  Propositionen.
Weitere  landesherrliche  Vorlagen  können  den  Ständen  noch  während  des
Landtags  zugehen  durch  Reskripte,  die  von  den  Landtagskommissarien  an
die  Landmarschälle  herausgegeben  werden.  Auch  können  sie  alsbald  zur
Beschlußfassung  kommen,  was  keineswegs  selten.  Doch  kann  bei  ihnen
die  Beschlußfassung  zum  nächsten  Landtag  verschoben  werden.

Dazu  kommen  Propositionen  des  Direktoriums  und  solche  des
Engeren  Ausschusses.  Zumal  letztere  pflegen  sehr  zahlreich  zu  sein  und