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Friedrich  Franz  I.  berief  1808  die  Stände  des  schweriner  Landesteils
  zu  einem  Konvokationstag  nach  Rostock.  Die  Proposition  legte
ausführlich  dar,  wie  die  Souveränität  des  Herzogs  als  unbeschränkte
Regierungsgewalt  Einheitlichkeit  der  Landesverfassung  und  Aufhebung
aller  Vorrechte  erfordere,  daher  die  Grundgesetze  zu  revidieren,  unbeschränkte
Ausübung  der  Souveränität  in  Obergerichtsbarkeit,  Oberpolizei,  Gesetzgebung,
  Besteuerung  zu  sichern,  die  ständischen  Einrichtungen  neu  zu
ordnen,  ein  einheitliches  Finanzsystem  zu  schaffen  —  mit  der  Aufforderung
zur  Abhülfe  der  dringendsten  Geldbedürfnisse  und  zur  Wahl  einer
ständischen  Deputation  an  das  Hoflager  zu  Schwerin,  um  wegen  aller
jener  Punkte  mit  diesen  Deputierten  ohne  weitere  Referierung  oder  vorbehaltene
  Ratifikation  des  Korps  der  Landstände  die  Verhandlungen  zum
völligen  Abschluß  zu  bringen.

Die  überraschten  Stände  erwiderten  unter  dem  Hinweise,  daß  das
für  das  Wohl  des  geliebten  Vaterlandes  so  wichtige  Vertrauen  des
Auslandes  ganz  vorzüglich  auf  dessen  Glauben  an  die  Unerschütterlichkeit
der  glücklichen  mecklenburgischen  Landesverfassung  gegründet  sei:  weder
Rheinbund  noch  Souveränität  bedingten  eine  Aufhebung  der  Grundgesetze
und  der  ständischen  Rechte;  alle  proponierten  Punkte  seien  gemeinsame
Landesangelegenheiten;  die  bestehende  Union  lasse  Verhandlungen  über
Anderungen  der  Landesverfassung  ohne  Teilnahme  der  stargardischen
Stände  nicht  zu;  der  Herzog  möge  nach  hausvertragsmäßiger  Kommunikation
  mit  dem  strelitzer  Hofe  auf  einem  allgemeinen  Landtage  Vorlagen
machen  —  daher  erfolge  die  devoteste  Ablehnung  der  gnädigst  proponierten
Wahl  einer  ständischen  Deputation,  welche  zu  einem  die  weitere  Verhandlung
der  Gegenstände  auf  einem  öffentlichen  allgemeinen  Landtage  und  die
verfassungsmäßige  Zuziehung  und  Zustimmung  gesamter  Ritter=  und
Landschaft  aller  dreier  Kreise  abschneidenden  definitiven  Abschlusse
autorisiert  wäre.

Darauf  Resolutio  Serenissimi,  höchst  ungehalten  über  das  Mißtrauen,
  das  die  sonst  getreuen  Stände  hindere,  den  wahren  landesväterlichen
Sinn  der  Proposition  zu  fassen:  die  proponierten  Anderungen  sollten  ja
mit  Zuziehung  der  Stände  geschehen;  bei  der  Verschuldung  der  Domänen
könne  der  Herzog  die  wachsenden  Regimentskosten  nicht  länger  allein
tragen  usw.  "

Die  Verhandlungen  richten  sich  nun  auf  das  Finanzbedürfnis  unter
Vertagung  der  Reformpläne.  Unter  ausgiebiger  Geldbewilligung  wird
das  bisherige  Finanzsystem  ergänzt,  nicht  beseitigt;  die  ordentliche
Kontribution  wird  erhöht,  dazu  eine  außerordentliche  Kontribution