geschaffen,  diese  als  direkte  Steuer  gesamter  Untertanen  zu  einer  besonderen
Landesrezepturkasse  unter  landesherrlich-ständischer  Verwaltung  —  der
Ursprung  unserer  ediktmäßigen  Landeskontribution  und  der  Landessteuerbkasse,
  die  jetzt  ihrer  Jahrhundertfeier  entgegensehen.

Auf  dem  Rostocker  Konvokationstag  von  1808  siegte  die
landständische  Unionsverfassung  über  den  rheinbündnerischen  Souveränitätsbegriff,
  der  ihre  Auflösung  und  die  Einführung  des  modernen  Staates
begehrte.

Zwar  Friedrich  Franz  I.  drang  weiter  auf  Verfassungsrevision,
gewann  Strelitz  dafür,  auch  wählten  auf  Erfordern  beider  Herzöge  die
Stände  zur  Revisionsverhandlung  Deputierte,  die  dann  nicht  einberufen
wurden.  Der  Drang  der  Zeitumstände  bewog  die  Herzöge,  die  vollständige
  Revision  auf  unbestimmte  Zeit  auszusetzen  und  nur  für  die
Verhandlungen  mit  den  Ständen  eine  Vereinfachung  zu  begehren.
1813  proponierten  sie  dem  Landtag  in  Schwerin  die  Wahl  ständischer
Landesrepräsentanten  mit  Vollmacht,  in  schleunigen  Sachen  namens
der  Stände  für  diese  verbindliche  Erklärungen  abzugeben,  und  der
Landtag  willigte  in  Erteilung  solch  erweiterter  Vollmacht  an  den  Engeren
Ausschuß,  mit  Ausnahme  von  Steuerbewilligungen  und  Anderung  der
Grundgesetze.

Eine  neue  Sicherung  erlangten  die  Stände  1817  durch  Gewährung
eines  Rechtsschutzes  gegenüber  dem  nun  souveränen  Landesherrn  mittels
Ordnung  der  Kompromißinstanz,  der  die  Garantie  des  deutschen  Bundes
zu  teil  ward.

Daß  die  deutsche  Bundesakte  und  spätere  Bundesbeschlüsse  die
Landesverfassung  und  die  ständischen  Gerechtsame  bedrohen  und  ein  Eingreifen
  des  Bundes  veranlassen  möchten,  erwies  sich  bald  als  unbegründet;
vom  deutschen  Bunde  hatte  Land  Mecklenburg  nichts  zu  besorgen.  Erst
die  seit  1830  anhebende  Bewegung  des  Konstitutionalismus  brachte
Gefahr.

1838  begann  unter  den  Ständen  der  Streit  über  die  Rechte  des
eingebornen  Adels,  der  sog.  Klosterstreit,  der  ein  politisches  Gepräge
annahm  und  zu  Anträgen  auf  Reform  der  Landesvertretung  führte.  Da
brach  die  Bewegung  von  1848  herein,  die  den  deutschen  Bund  mit  fortriß.
  Friedrich  Franz  II.,  damals  25  Jahre  alt,  folgte  dem  von  Preußen
gegebenen  Beispiel.  Strelitz  konnte  nicht  zurückbleiben.

Die  Erfolge  des  modernen  Liberalismus  in  Mecklenburg  begannen
am  9.  März  1848  mit  Aufhebung  des  Verbots  des  Tabakrauchens  auf
den  Straßen  der  Städte.  Es  folgte  Aufhebung  der  Zensur,  Einführung