—  64  —

der  Preßfreiheit  und  am  23.  März  die  Proklamation  des  Großherzogs
„An  Meine  Mecklenburger“,  in  der  es  u.  a.  heißt:

In  unserm  engern  Vaterlande  wäre  eine  Reform  der  Landesvertretung,  auch
abgesehen  von  den  Weltereignissen  der  neuesten  Zeit,  unvermeidlich  gewesen.  Sie
ist  jetzt  das  dringendste  Erfordernis.  Es  liegt  die  Notwendigkeit  vor,  daß
Mecklenburg  in  die  Reihe  der  konstitutionellen  Staaten  eintrete,  und  weil  Ich
diese  Notwendigkeit  erkenne,  so  ist  es  Mein  ernstlicher  Vorsatz,  daß  der  Schritt
unverzüglich  geschehe  —

zunächst  sei  durch  einen  außerordentlichen  Landtag  die  Reform  der  Landesvertretung
  zu  bewirken  und  das  Repräsentativsystem  einzuführen  durch
Schaffung  ständischer  Organe,  die  unter  sich  gleichberechtigt  sind  und
worin  alle  Landesteile,  sowie  alle  Interessen  des  Landes  und  der
Landeseinwohner  ihre  Vertretung  finden;  den  so  reorganisierten  Ständen
seien  dann  die  nötigen  Gesetze  für  Vollendung  des  Verfassungswerkes
und  für  die  Zweige  der  Verwaltung  vorzulegen;  auch  hätten  sie  sich  zu
beschäftigen  mit  Verbesserung  der  Justizpflege,  Organisation  der  Gerichte,
Einführung  des  Anklageprozesses  bei  öffentlich  mündlichem  Verfahren.

Demnächst  geschah  die  Einfügung  der  deutschen  Nationalkokarde  in
die  mecklenburgische  Kokarde  und  die  Wahl  von  sieben  Abgeordneten  zur
deutschen  Nationalvertretung  in  Frankfurt.

Der  nach  Schwerin  berufene  außerordentliche  Landtag  der
Stände  tagte  dort  vom  26.  April  bis  17.  Mai  1848.  Die  Landesherren
  proponierten  Auflösung  der  bisherigen  Landesvertretung  und
Anbahnung  einer  neuen  Ständeeinrichtung  auf  Grundlage  von  Wahlen
im  ganzen  Lande.  Die  Stände  willigten  in  Erlaß  eines  Wahlgesetzes
mit  dem  Prinzip  freier  Wahlberechtigung  nach  Kopfzahl  und  knüpften
die  künftige  Auflösung  der  Stände  an  Bedingungen:  daß  die  Seestädte
sich  der  allgemeinen  Landesgesetzgebung  unterwerfen  und  ihre  mit  der
neuen  Verfassung  unvereinbaren  Privilegien  aufgeben,  und  daß  die  Stände
nicht  eher  als  aufgelöst  gelten,  als  bis  infolge  einer  im  Wege  der  neuen
Verfassung  erfolgten  Vereinbarung  die  Landesherren  die  Ritter=  und
Landschaft  als  politisch  berechtigte  Korporationen  für  aufgelöst  erklären
—  bis  dahin  bleiben  die  ständischen  Deputationen  und  Verwaltungen,
auch  der  Engere  Ausschuß  von  Bestand.

Nun  folgten  die  Wahlen  zur  Abgeordnetenversammlung;  es  wurden
103  Abgeordnete  in  ebenso  vielen  Wahlbezirken  gewählt,  davon  15  in
Strelitz  und  3  in  Ratzeburg,  durch  allgemeine  indirekte  Wahlen.

Diese  verfassungberatende  Abgeordnetenversammlung  tagte  in
Schwerin  vom  31.  Oktober  1848  —  22.  August  1849,  während  die
Bewegung  im  Reiche  den  bekannten  Verlauf  nahm.  Die  Verkündigung