auch  für  sonstige  Änderungen;  doch  als  sie  dann  nach  siebenstündiger
Beratung  zur  Schlußabstimmung  über  das  Ganze  kam,  wurde  das
Ergebnis  mit  84  gegen  82  Stimmen  verworfen.  Die  Landschaft  sah  in
der  Regierungsvorlage  eine  geeignete  Basis  für  weitere  Verhandlungen,
glaubte  diese  aber  ablehnen  zu  sollen,  solange  nicht  die  Ritterschaft  zur
gleichen  Anschauung  über  das  leitende  Prinzip  der  Vorlage  sich  bekenne.

Nach  diesen  Erklärungen  der  Stände  forderten  die  Regierungen
abermals  Wiederaufnahme  der  Verhandlungen.  Wieder  berieten  die
Stände  getrennt.  Die  Ritterschaft  beschloß  nach  lebhafter  Beratung  mit
110  gegen  101  Stimmen  bei  dem  negativen  Ergebnis  ihrer  letzten
Beratung  zu  verharren.  Ebenso  verblieb  die  Landschaft  bei  ihren  früheren
Beschlüssen.

Es  blieb  nichts  übrig,  als  diesen  außerordentlichen  Landtag  zu
schließen.  Der  Landtagsabschied  vom  7.  März  1874  gab  dem  Bedauern
Ausdruck  über  die  beharrliche  Ablehnung  der  Ritterschaft.

Jetzt  wurde  im  Reichstag  wieder  der  mecklenburgische  Verfassungsantrag
  eingebracht,  jener  frühere  Antrag  Wiggers,  dann  Antrag  Büsing,
nun  als  Antrag  Baumgarten,  auch  im  Dezember  1874  wieder  mit
großer  Mehrheit  angenommen.  Der  Bundesrat  vertagte  seine  Beschluß—
fassung  infolge  eines  von  Schwerin  ausgehenden  Wunsches.  Hier  wollte
man  nochmals  eine  Verständigung  mit  dem  Landtag  versuchen.

Am  10.  Februar  1875  wurde  der  Landtag  in  Malchin  eröffnet.
Die  Propositionen  erneuerten  die  Vorlage  von  1874.  Großherzog
Friedrich  Franz  II.  wies  in  wiederholten  Reskripten  die  Landtagskommissarien
  an,  den  Landräten  gegenüber  seine  Sorgen  zur  Sprache  zu
bringen:  gegenüber  einem  Ansinnen  des  Reiches  seien  die  von  den
Verfassungszuständen  aller  anderen  deutschen  Staaten  so  prinzipiell
verschiedenen  Verhältnisse  unmöglich  unverändert  aufrecht  zu  erhalten;  bisher
seien  im  Bundesrate  die  Reichstagsanträge  durch  den  Hinweis  auf  die
schwebenden  Verhandlungen  mit  Erfolg  bekämpft  worden;  beim  Scheitern
dieser  Verhandlungen  werde  diesem  Widerstande  die  Kraft  genommen  und
sei  die  Gefahr,  daß  das  Reich  eingreifen  würde,  eine  dringende;  die
damit  verbundene  Beeinträchtigung  der  Mecklenburg  gebührenden  Stellung
würden  auch  die  Stände  nicht  wünschen.  Besonders  eindringlich  betonte
ein  Reskript  vom  6.  März  1875  den  Ernst  der  Lage  und  die  Verantwortung
  eines  Scheiterns  der  Verhandlungen.

Doch  wiederum  war  nur  die  Landschaft  mit  Beseitigung  der  alten
Stände  einverstanden.  Die  Ritterschaft  erklärte  sich  mit  88  gegen  19
Stimmen  für  die  Erhaltung  beider  Stände.  Auch  die  Stadt  Rostock