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lehnte  den  Regierungsentwurf  ab  mit  dem  Hinweis,  daß  gewisse  von
ihm  bedrohte  städtische  Rechte  auf  Verträgen  beruhn,  die  ohne  Einwilligung
des  Berechtigten  keine  Änderung  erfahren  dürften.  Der  Malchiner
Landtagsabschied  vom  18.  März  1875  konnte  nur  mit  einer  Hindeutung
auf  die  berechtigte  Erwartung  einer  entsprechenden  Würdigung  der  ernsten
Lage  des  Landes  unter  schmerzlichem  Bedauern  die  Ergebnislosigkeit  der
Verhandlungen  feststellen  und  bei  dieser  Sachlage  weitere  Entschließungen
vorbehalten.

Dieser  Ausgang  war  der  Ritterschaft  willkommen,  doch  auch  ihren
liberalen  Gegnern;  sie  erhofften  von  einem  Eingreifen  des  Reiches  mehr
als  von  der  Willfährigkeit  der  Stände.  Ja  man  meinte  wohl,  daß  jetzt
die  mecklenburgischen  Regierungen  selbst  die  Hülfe  des  Reiches  für  ihre
Reformpläne  suchen  möchten.

Am  26.  Oktober  1875  erfolgte  im  Bundesrate  die  vertagte
Beschlußfassung  unter  Ablehnung  des  Reichstagsbeschlusses;  aber  diesmal
verband  der  Bundesrat  damit  den  Ausdruck  der  Erwartung,  daß  es  den
Großherzoglichen  Regierungen  gelingen  werde,  eine  Verfassungsänderung
mit  dem  Landtag  zu  vereinbaren.  Beide  Regierungen  gaben  darauf  am
10.  November  im  Bundesrat  die  Erklärung  ab,  daß  sie  mit  der  ausgesprochenen
  Erwartung  völlig  einverstanden  seien,  und  daß  sie,  wenn
auch  augenblicklich  ein  Stillstand  in  den  Verhandlungen  eingetreten  sei,
doch  ihre  Bemühungen  fortsetzen  werden,  in  der  Hoffnung,  schließlich  zu
einem  gedeihlichen  Ziele  zu  gelangen.

Und  damit  war  es  dem  Großherzog  Friedrich  Franz  II.  heiliger
Ernst.  Im  Mai  1879  fand  im  Staatsministerium  unter  seinem  Vorsitz
eine  Revision  der  Vorlage  von  1874  statt  unter  Vornahme  von  Änderungen,
die  der  Ritterschaft  die  Annahme  erleichtern  sollten.  Die  Lage  der  Dinge
im  Reiche  war  jetzt  eine  andere;  der  schwindende  Einfluß  des  Liberalismus
ließ  ein  Eingreifen  des  Reiches  kaum  noch  besorgen.  Auf  Erfordern
beider  Landesherren  wurden  auf  dem  Landtag  Deputierte  gewählt,  je
neun  von  beiden  Ständen,  und  mit  diesen  fanden  im  März  1880  zu
Schwerin  kommissarisch-deputatische  Verhandlungen  statt  über  die  teilweise
modifizierten  Grundzüge  von  1874.  Dabei  ergab  sich,  daß  nun  die
Mehrheit  auch  der  landschaftlichen  Deputierten  für  Festhaltung  der
ständischen  Basis  war;  15  Deputierte  erklärten  sich  für  eine  Rückkehr  zu
den  Grundsätzen  der  Vorlage  von  1872  unter  Schaffung  einer  ständischen
Vertretung  auch  für  das  Domanium.  Der  Großherzog  sah  darin  keine
für  ihn  annehmbare  Grundlage  zu  weiteren  Verhandlungen  und  ließ  diese
schließen.  In  einem  Reskript  an  den  Engeren  Ausschuß  vom  30.  Oktober  1880