—  75  —

bedauerte  er  lebhaft  die  Ergebnislosigkeit  auch  dieses  Versuches  und
erklärte,  daß  er  bei  jetziger  Sachlage  von  weiteren  Verhandlungen
sich  keinen  Erfolg  verspreche,  aber  es  nach  wie  vor  seine  ernste
Sorge  sein  lasse,  diese  wichtige  Aufgabe  zum  Wohle  des  Landes  hinauszuführen.


In  der  Folge  ruhte  die  Angelegenheit.  Im  Reichstag  wurde  zwar
der  mecklenburgische  Verfassungsantrag  schon  1878  und  später  wiederholt
erneuert,  doch  ohne  Erfolg;  1895  wurde  er  sogar  vom  Reichstag
abgelehnt.

Im  Januar  1905  hatte  der  Reichstag  wieder  über  Mecklenburgs
Verfassung  zu  verhandeln.  Diesmal  war  es  eine  Interpellation  des
Abgeordneten  Büsing,  die  unter  Bezugnahme  auf  die  vom  Bundesrat
1875  ausgesprochene  Erwartung,  daß  den  mecklenburgischen  Regierungen
die  Vereinbarung  einer  Verfassungsänderung  mit  dem  Landtag  gelingen
werde,  an  den  Reichskanzler  die  Frage  stellte,  ob  er  nicht  diesem  Bundesratsbeschlusse
  im  Wege  bundesfreundlicher  Verhandlungen  eine  weitere  Folge
geben  wolle,  da  die  Großherzoglichen  Regierungen  seit  länger  als  24  Jahren
keinen  Versuch  mehr  gemacht,  jener  Erwartung  zu  entsprechen.  Der
Staatssekretär  des  Innern  Graf  Posadowsky  erklärte  eine  Einwirkung
für  überflüssig,  da  an  dem  ernsten  Streben  der  mecklenburgischen
Regierungen  nach  einer  Verfassungsreform  kein  Zweifel  bestehe.  Der
mecklenburgische  Gesandte  und  Bundesratsbevollmächtigte  verlas  eine  die
Einmischung  des  Reiches  in  Verfassungsangelegenheiten  eines  Bundesstaates
als  verfassungswidrig  zurückweisende  Erklärung  seiner  Regierungen  und
empfahl  dem  Reichstag  dringend,  sich  nicht  in  Dinge  zu  mischen,  mit
denen  er  nichts  zu  tun  habe,  damit  stärke  er  nicht  die  Liebe  zum  Reich,
sondern  verbittere  die  Stimmung.

Als  der  Reichstagsauflösung  vom  13.  Dezember  1906  jener  heftige
Wahlkampf  folgte,  trat  in  der  neuen  politischen  Bewegung  für  Mecklenburg
auch  die  Verfassungsfrage  wieder  in  den  Vordergrund.

Am  26.  Februar  1907  nahmen  alle  sieben  neugewählten  Reichstagsabgeordneten
  Mecklenburgs  sie  auf;  die  drei  liberalen  Abgeordneten
erneuerten  im  Reichstag  den  alten  mecklenburgischen  Verfassungsantrag,
der  für  jeden  Staat  eine  aus  Volkswahlen  hervorgehende  Volksvertretung
fordert;  die  vier  konservativen  Abgeordneten  unterbreiteten  gemeinsam
beiden  Landesherren  die  Bitte  um  Verfassungsänderung  als  einen  langgehegten
  Wunsch  der  Untertanen.

Doch  schon  am  4.  März  erfolgten  in  Schwerin,  wie  entsprechend
auch  in  Neustrelitz,  jene  feierlichen  Eröffnungen  an  die  Landräte,  in  denen