I.  Europa.

Europa  umfaßt  25  souveräne  Staaten;  unter  ihnen  bilden  zwei  (  Deutsches  Reich
und  Schweiz)  Bundesstaaten  mit  25  bzw.  25  Einzelstaaten;  die  Personalunion  Österreich
  und  Ungarn  hat  ebenso  wie  das  Deutsche  Reich  ein  Reichsland.  Dänemark
hat  ein  selbständiger  gestaltetes  Nebenland:  Island,  Rußland:  Finland,  Türkei:  Kreta
und  Thasos.  Großbritannien  hat  in  Europa  zwei  Kolonieen:  Gibraltar  und  Malta.

Herrenlos  sind  die  arktischen  Inseln  Jan  Mayen,  Bäreninsel,  Spitzbergen,
Franz-Joseph-Land.

1.  Andorra  ist  eine  in  einem  Gebirgskessel  der  östlichen  Pyrenäen  zwischen  dem  französischen
  Departement  Ariege  und  der  spanischen  Provinz  Lerida  gelegene  Republik.  Eine
geschriebene  Verfassung  fehlt;  das  Wahlgesetz  ist  derartig  umfassend  abgeändert,  daß  es  als
beseitigt  angesehen  werden  kann.

Andorra  ist  ein  Bund  von  6  Kirchspielen;  die  Regierungsgewalt  ruht  bei  einem  Generalrat
von  24  Mitgliedern  (consuls);  2  von  ihnen  werden  von  jeder  Pfarrgemeinde  entsandt,  die  übrigen
12  Delegierten  werden  von  den  verheirateten,  selbständig  wohnenden  Bürgern  auf  Lebenszeit
erwählt.

An  der  Spitze  des  großen  Rates  steht  ein  auf  Lebenszeit  vom  Generalrate  gewählter  Syndikus
  (Generalprokurator),  der  die  vollziehende  Gewalt  ausübt;  ihn  zur  Seite  steht  ein  Vizesyndikus.
  Die  militärischen  und  polizeilichen  Befugnisse  sowie  gewisse  richterliche  Obliegenheiten
werden  von  2  Landvögten  (viguiers)ausgeübt.  Gemäß  dem  Kondominate  Frankreichs  und  Spaniens,
welches  völkerrechtlich  als  Kollektivprotektorat  dieser  beiden  Staaten  erscheint,  haben  beide
Einfluß  auf  die  Besetzung  der  Landvogtstellen  und  ebenso  auf  die  Ernennung  eines  Appellationsrichters.
  Der  eine  Landvogt  wird  von  der  französischen  Regierung  auf  unbeschränkte  Zeit  ernannt
und  muß  dem  Departement  de  l’Ariege  angehören;  er  ist  der  premier  viguier.  Der  andere  Landvogt
  muß  Bürger  von  Andorra  sein  und  wird  regelmäßig  auf  drei  Jahre  vom  Bischof  von  Ürgel
(in  Katalonien)  ernannt.  Die  Vormachtstellung  Frankreichs  beruht  d&amp;rauf,  daß  Frankreich
unter  Heinrich  IV.  durch  Staatennachfolge  in  die  Rechte  ehemals  selbständiger,  jetzt  südfrenzösischer
  Landesteile  der  Grafen  von  Foix  gelangt  ist.

Die  Protektoratstasten  haben  das  Recht,  einen  geringfügigen  Tribut  einzufordern,  und
zwar  Frankreich  jährlich  960  Fr.,  Spanien  jährlich  460  Fr.  Sie  lassen  sich  einen  Huldigungseid
leisten;  dieser  Eid  wird  auf  Grund  des  Dekretes  vom  3.  Juni  1882  vor  dem  Präfekten  der  Bassespyrenees
  geleistet;  seit  dem  Dekret  vom  27.  Februar  1884  ist  der  Präfekt  ständiger  Vertreter
Frankreichs  gegenüber  Andorre.

Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten  werden  auf  Grund  des  Dekretes  vom  13.  Juli  1888  von
einem  Gerichtshofe  in  Perpignan  entschieden;  in  bezug  auf  Strafprozeßrecht  sehen  die  französischen
Gerichte  Andorra  nicht  als  Ausland  an.

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