I.  Europa.  38  4.  Dänemark.

stattgefunden  hat.  Sie  können  fordern,  daß  ihnen  alle  nötigen  Aufklärungen  und
Aktenstücke  mitgeteilt  werden.  —  Die  jährliche  Staatsrechenschaft  mit  den  Bemerkungen
  der  Revisoren  wird  darauf  dem  Reichstag  vorgelegt,  der  in  bezug  auf  denselben
seinen  Entschluß  faßt.

Veränderungen  in  diesen  Bestimmungen  können  durch  Gesetz  geschehen.

$  51.  Kein  Ausländer  kann  Heimatsrecht  erlangen  außer  durch  Gesetz.

$  52.  Kein  Gesetzesvorschlag  kann  endlich  angenommen  werden,  bevor  er
nicht  dreimal  vom  Thing  behandelt  worden  ist.

$  53.  Wenn  ein  Gesetzesvorschlag  in  dem  einen  Thing  angenommen  ist,  so
ist  er  in  der  Form,  in  der  er  angenommen  ist,  dem  andern  Thing  vorzulegen;  wenn
er  dort  geändert  wird,  geht  er  zurück  zu  dem  ersten;  werden  dort  wiederum  Änderungen
vorgenommen,  so  geht  der  Vorschlag  von  neuem  an  das  andere  Thing.  Wird  auch  da
keine  Einigkeit  erreicht,  so  soll,  wenn  ein  Thing  es  verlangt,  jedes  Thing  eine  gleiche
Anzahl  Mitglieder  ernennen,  um  zu  einer  Kommission  zusammenzutreten,  die  ein
Gutachten  über  die  Differenzen  abgibt  und  den  Things  Vorschläge  macht.  In  Hinsicht
auf  den  Vorschlag  der  Kommission  findet  dann  endlich  die  Erledigung  in  jedem  Thing
für  sich  statt.

$  54.  Ein  jedes  der  Things  macht  selbst  die  Gültigkeit  der  Wahl  seiner  Mitglieder
  ab.

$  55.  Ein  jedes  neue  Mitglied  legt  den  Eid  auf  das  Grundgesetz  ab,  wenn  die
Gültigkeit  seiner  Wahl  anerkannt  ist.

$  56.  Die  Reichstagsmänner  sind  allein  an  ihre  Überzeugung  gebunden  und
nicht  an  irgendwelche  Vorschrift  ihrer  Wähler.

Beamte,  die  zu  Reichstagsmännern  gewählt  werden,  bedürfen  nicht  der  Erlaubnis
der  Regierung,  um  die  Wahl  anzunehmen.

$  57.  Solange  der  Reichstag  versammelt  ist,  kann  kein  Reichstagsmann  ohne
Einwilligung  des  Things,  zu  dem  er  gehört,  wegen  Schulden  verhaftet  werden,  auch
nicht  eingesperrt  oder  angeklagt  werden,  es  sei  denn,  daß  er  auf  frischer  Tat  ergriffen
sei.  Für  seine  Äußerungen  im  Reichstag  kann  keines  seiner  Mitglieder  ohne  Einwilligung
  des  Things  außerhalb  desselben  zur  Verantwortung  gezogen  werden.

$  58.  Kommt  der  gültig  Gewählte  in  einen  der  Fälle,  welche  die  Wählbarkeit
ausschließen,  so  verliert  er  das  aus  der  Wahl  fließende  Recht.

Es  bleibt  näher  durch  Gesetz  zu  bestimmen,  in  welchen  Fällen  ein  Reichstagsmann,
  der  zu  einem  besoldeten  Staatsamt  befördert  wird,  der  Wiederwahl  unterworfen
  werden  soll.

$  59.  Die  Minister  haben  kraft  ihres  Amtes  Zugang  und  sind  berechtigt,  während
der  Verhandlungen  das  Wort  zu  verlangen,  so  oft  sie  wollen,  indem  sie  im  übrigen  die
Geschäftsordnung  beobachten.  Stimmrecht  üben  sie  nur  aus,  wenn  sie  gleichzeitig
Reichstagsmänner  sind.

$  60.  Ein  jedes  Thing  wählt  selbst  seinen  Vorstand  und  den  oder  die,  welche,
wenn  er  verhindert  ist,  den  Vorsitz  führen  sollen.

$  61.  Kein  Thing  kann  irgendeinen  Beschluß  fassen,  wenn  nicht  die  Hälfte
seiner  Mitglieder  zugegen  ist  und  an  der  Abstimmung  teilnehmen.