I.  Europa.  71  8.  Baden.

Badische  Spezial-Literatur  (mit  Angabe  der  Zitierzeichen  im  folgenden).

a.  Geschichtliche:

H.  Meerwarth,  Die  öffentliche  Meinung  in  Baden  ...  .  1815—1818.  (Heidelberger
Dissertation).  1907,  bei  Rößler  erschienen.

L.  Müller,  Badische  Landtagsgeschichte.  (Berlin  bei  Rosenbaum  und  Hart,  ab
1900  ff.)

F.  v.  Weech,  Geschichte  der  Badischen  Verfassung,  nach  amtlichen  Quellen.  (Karlsruhe
  bei  Bielefeld  1868.)

Während  diese  Werke  die  Entstehung  der  Verfassung  und  die  erste  Zeit  des  konstitutionellen
Lebens  behandeln,  sind  für  die  Fortbildung  die  Landtagsdrucksachen,  namentlich  derjenigen  Jahre,
in  welchen  Änderungen  vorkamen,  beizuziehen.  Ein  lebensvolles  Bild  der  Verfassungsreform
von  1904,  vielfach  mit  Rechtsvergleichung  gegenüber  andern  Ländern,  bieten  von  den  Landtagsdrucksachen
  1903/1904:

Regierungsentwurf  nebst  Notizen  in  Beilageheft  II  der  zweiten  Kammer,  Drucksache  26,
Kommissionsbericht  des  Abg.  Obkircher  (zweite  Kammer),  daselbst  Drucksachen  26a—,  im
folgenden  als  K  II  zitiert  (die  Seitenzahlen  beziehen  sich  auf  den  Hauptbericht  268);  Kommissionsbericht
  des  Abg.  Freiherrn  von  Göler  (erste  Kammer),  Beilageheft  der  ersten  Kammer,  Drucksache
  222,  im  folgenden  als  KI  zitiert.

b)  Juristische:

B  -(C.Bornhak,  Staatse-  und  Verwaltungsrecht  des  Großherzogtums  Baden.  (Hannover
bei  Jänecke  1908.)

G  =  R.  Glookner,  DBadisches  Verfassungsrecht,  mit  Erläuterungen  herausgegeben.
(Karlsruhe  bei  Braun  1905.)

JI  -E.v.  Jagemann,  Die  rechtlichen  Grundlagen  des  badischen  Staatswesens,  im
Sammelwerk  „Das  Großherzogtum  Baden‘.  (Karlsruhe  bei  Bielefeld  1883,  neue  Auflage
  1909  im  Werk.)

P  =  J.  Pfister,  Geschichtliche  Entwicklung  des  Staatsrechts  des  Großherzogtums
Baden.  (Heidelberg  bei  OBwald  1836.)

R  =  H.  Rosin,  Badische  Verfassungsgesetze.  (Freiburg  bei  Mohr  1887.)

Sch  -K  Schenkel,  Das  Stasaterecht  des  Großherzogtums  Baden,  im  Sammelwerk
„Handbuch  des  öffentlichen  Rechte  von  H.  Marquardsen‘“.  (Freiburg  und  Tübingen
bei  Mohr  1884.)

Wal  -E.  Walz,  Die  badische  Verfassungsreform  des  Jahres  1904,  im  „Jahrbuch  des  öffentlichen
  Rechte  von  Jellinek,  Laband  und  Piloty‘.  (Tübingen  bei  Mohr  1907.)

Wall  =  E.  Walz,  Das  Staatsrecht  des  Großherzogtums  Baden  (1909)  in  „Das  öffentliche
Recht  der  Gegenwart‘  (Band  V),  herausgegeben  von  Jellinek,  Laband  und  Piloty.

Wi  =  Fr  Wielandt,  Das  Staatserecht  des  Großherzogtums  Baden  (1895),  im  Sammelwerk,
  das  oben  beim  Zeichen  Sch  benannt  ist.

Als  Handausgabe  des  Textes  der  badischen  Verfassung  ist  noch  zu  erwähnen  Heft  VIII

von  K.  Bindings  deutschen  Staatsgrundgesetzen  (Leipzig  bei  Engelmann  1906).

Insoweit  das  jetzige  oder  ältere  deutsche  Staatsrecht  beizuziehen  ist,  sind  die  Zitate  beschränkt
  auf  die  Lehrbücher  (in  den  neuesten  Auflagen)  von  Laband,  größere  (LI)  und  kleinere
Ausgabe  (L  II),  von  Meyer-Anschütz  (MA)  und  von  Zöpfl  (Z),  ferner  bezüglich  der  deutschen
Reichsverfassung  speziell  weiter  noch  auf  E.  v.  Jagemanns  (1904  bei  Winter  in  Heidelberg)  erschienene
  Vorträge  (J  II)  und  M.  v.  Seydels  Kommentar  (S)  (Auflage  2,  Freiburg  und  Leipzig
1897  bei  Mohr).  Die  Raumverhältnisse  gestatteten  einen  mehr  ausgedehnten  Beizug  der  Literatur
nicht,  doch  sind  noch  Untersuchungen  von  Einzelfragen  an  geeigneter  Stelle  berücksichtigt.