I.  Europa.  151  10.  Braunschweig.

9.  Gandersheim,  Seesen  und  Bad  Harzburg  .  .  .  1  Abgeordneter

10.  Blankenburg  und  Hasselfelde.  ......  .  1

$  3.  Die  Landgemeinden  werden  in  6  Wahlbezirke  eingeteilt,  in  deren  jedem
die  dabei  bemerkte  Zahl  von  Abgeordneten  gewählt  wird:

1.  Landkreis  Braunschweig  .  -.  .  .  2...  2...  3  Abgeordnete
2.  Landkreis  Helmstedt  .  .  .  ».  2  2  2  202%  3  „
3.  Landkreis  Wolfenbüttel  ohne  Amtsbezirk  Harzburg
  ».  2  2  2  2  00  rn.  3  „»
4.  Landkreis  Gandersheim  mit  Amtsbezirk  Harzburg
  ».  &gt;:  2  2  2  0  0  re  een.  3  FR
5.  Landkreis  Holzminden  .  .  .  .  »  »  2  2.2...  2
6.  Landkreis  Blankenburg  .  .  ..  2.2.2...  1  Abgeordneter

$  4.  Zu  den  wahlberechtigten!  Berufsständen  gehören  und  es  wählen:
I.  Die  angestellten  Geistlichen  der  evangelischen

Landeskirche  aus  ihrer  Mitte...  .  ...  .  2  Abgeordnete
IH.  Die  Großgrundbesitzer  .  .  .  ».  2...  2...  4  „»
III.  Die  Gewerbetreibenden  .  .  .  .  .  2...»  3  „

IV.  Die  wissenschaftlichen  Berufsstände  .  .  .  .  4  „
V.  Die  höchstbesteuerten  Einkommensteuerpflichtigen
  .  .  .  2...  22222000.  5  2
$  5.  Bei  den  besonderen  Wahlen  der  im  $  4  aufgeführten  Berufestände  werden
die  Abgeordneten  in  folgenden  Bezirken  gewählt:
I.  1  Abgeordneter  der  Geistlichen  des  Kreises  Braunschweig  und  des  Kreises
Wolfenbüttel,
1  Abgeordneter  der  Kreise  Helmstedt,  Holzminden,  Gandersheim  und
Blankenburg,
II.  4  Abgeordnete  der  Großgrundbesitzer  des  Landes,
III.  1  Abgeordneter  der  Gewerbetreibenden  des  Kreises  Braunschweig,
1  Abgeordneter  der  Kreise  Wolfenbüttel  und  Helmstedt,
1  Abgeordneter  der  Kreise  Holzminden,  Gandersheim  und  Blankenburg,
IV.  2  Abgeordnete  der  wissenschaftlichen  Berufsstände  des  Kreises  Braunschweig,
1  Abgeordneter  der  Kreise  Wolfenbüttel  und  Helmstedt,
1  Abgeordneter  der  Kreise  Holzminden,  Gandersheim  und  Blankenburg,
V.  2  Abgeordnete  der  höchstbesteuerten  Einkommensteuerpflichtigen  der  Stadt
Braunschweig,
1.  Abgeordneter  der  übrigen  Städte  des  Landes,
2  Abgeordnete  der  Landgemeinde  zusammen.
$  6.  Die  Wahlberechtigung  in  einer  der  voranstehenden  Abteilungen  der  $$  4
und  5  schließt  das  Wahlrecht  in  jeder  folgenden  aus.  Wer  an  mehreren  Orten  in  derı

  Zu  vergleichen  wegen  der  allgemeinen  Voraussetzungen  der  Wahlberechtigung  $  4  des
Weahlgesetzes  vom  6.  Mai  1899  Nr.  32.

:  Zu  vergleichen  die  $$  5—9  des  Wahlgesetzes  (die  $$  5  und  8  in  der  Fassung  der  Novelle
vom  2.  März  1903  Nr.  7).