I.  Europa.  241  12.  Hamburg.

Dem  Senate  steht  die  Befugnis  zu,  von  den  unter  1  und  2  verlangten  Nachweisen
  zu  dispensieren.

Für  die  Naturalisation  ist  eine  Gebühr  von  50  %  zu  zahlen,  welche  durch  Stempel
der  Naturalisations-Urkunde  erhoben  wird.

$  2.  Zum  Erwerb  des  Hamburgischen  Bürgerrechts  ist  jeder  volljährige  Staatsangehörige
  berechtigt,  welcher  sich  im  Besitz  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  befindet,
nicht  unter  polizeilicher  Aufsicht  steht,  nicht  auf  Grund  der  Bestimmungen  des  $  6
unter  2  des  Bürgerrechts  verlustig  geworden  ist  und  während  der  letzten  fünf  Jahre
ein  jährliches  Einkommen  von  mindestens  1200  %  hierselbst  versteuert  hat.  Ausnahmsweise
  kann  der  Senat  auch  solche  Bewerber  zum  Erwerbe  des  Bürgerrechts
zulassen,  welche  noch  nicht  fünf  Jahre  lang  ein  jährliches  Einkommen  von  mindestens
1200  .%  hierselbst  versteuert  haben,  vorausgesetzt,  daß  dieselben  in  der  in  Betracht
kommenden  Zeit  die  hiesige  Staatsangehörigkeit  besaßen,  ihren  Wohnsitz  aber  außerhalb
  Hamburgs  hatten  und  hierselbst  zur  Zahlung  von  Einkommensteuer  nicht  verpflichtet
  waren.

$  3.  Zum  Erwerb  des  Bürgerrechts  verpflichtet  ist  jeder  nach  $  2  dazu  Berechtigte,
  welcher  in  den  letzten  drei  auf  einander  folgenden  Jahren  ein  steuerpflichtiges
  Einkommen  von  mindestens  2000  %  jährlich  gehabt  und  das  60.  Lebensjahr
noch  nicht  vollendet  hat.

Außerdem  sind  Hamburgische!  Staatsbeamte  zum  Erwerb  des  Bürgerrechts
verpflichtet,  wenn  dieselben  ein  Amtseinkommen  von  mindestens  2000  4  jährlich
beziehen  oder  wenn  für  das  betreffende  Amt  der  Erwerb  des  Bürgerrechts  gesetzlich
vorgeschrieben  ist,  sowie  wer  zum  Referendar  oder,  ohne  daß  er  vorher  hierselbst
als  Referendar  tätig  gewesen  ist,  zum  Ässessor  ernannt  wird.

$  4.  Die  Staatsangehörigkeit  sowie  das  Bürgerrecht  werden  von  der  Aufsichtsbehörde
  für  die  Standesbeämter,  beziehungsweise  für  das  Amt  Ritzebüttel  von  dem
dortigen  Amtsverwalter  erteilt!.

Wird  ein  Antrag  auf  Verleihung  des  Bürgerrechts  abgelehnt,  so  hat  dies  unter
Beifügung  der  Motive  schriftlich  zu  geschehen.

Der  Bürgereid  wird  vor  dem  Senate  —  ausnahmsweise  vor  der  Aufsichtsbehörde
für  die  Standesämter  —  und  im  Amte  Ritzebüttel  vor  dem  Amtsverwalter  abgeleistet.
Die  Urkunde  über  den  Erwerb  des  Bürgerrechts  wird  kostenfrei  erteilt.

$  5.  Die  Aufsichtsbehörde  für  die  Standesämter  respektive  der  Amtsverwalter
hat  denjenigen,  welcher  nach  $  3  zum  Erwerbe  des  Bürgerrechts  verpflichtet,  dieser
Pflicht  jedoch  nicht  nachgekommen  ist,  zur  Stellung  des  auf  Verleihung  des  Bürgerrechts
  gerichteten  Antrages  aufzufordern;  wer  dieser  Aufforderung  nicht  entspricht,
beziehentlich  den  gesetzlichen  Bürgereid  nicht  leistet,  ist  verpflichtet,  während  der
Dauer  der  Renitenz,  jedoch  höchstens  bis  zur  Vollendung  des  60.  Lebensjahres,  die
doppelte  gesetzliche  Einkommensteuer  zu  bezahlen.

ı  Vgl.  Anmerkung  2  zu  Artikel  4  der  Verfassung.
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