I.  Europa.  268  15.  Lübeck.

Es  werden  gewählt  .  .  2.  2  22  2  2  2  Er  rn  15  Vertreter.
Abteilung  IV.  Sie  umfaßt  alle  übrigen  wahlberechtigten  Bürger.
Es  werden  gewählt  .  2.2.  22  2  Er  Er  rer.  3  Vertreter.

Die  Bestimmung  des  Art.  20  Abs.  2  findet  bei  Feststellung  der  Zugehörigkeit
der  Wähler  zu  den  Abteilungen  I  und  III  entsprechende  Anwendung.
Art.  231.  Die  Wahl  der  Vertreter  in  Abteilung  I  und  II  wird  in  folgenden  Wahlbezirken
  vorgenommen:
1.  Jakobi-Quartier  und  Vorstadt  St.  Gertrud.
Es  werden  gewählt  in  Abteilung  I...  ......  22  Vertreter.
Es  werden  gewählt  in  Abteilung  II  ........  3  Vertreter.
2.  Marien-Magdalenen-  Quartier  und  der  nordöstliche  Teil  der  Vorstadt
St.  Lorenz.

Es  werden  gewählt  in  Abteilung  IT...  .  2.  ...  23  Vertreter.

Es  werden  gewählt  in  Abteilung  II  ........  3  Vertreter.
3.  Marien-  Quartier  und  der  südwestliche  Teil  der  Vorstadt  St.  Lorenz.

Es  werden  gewählt  in  Abteilung  I...  ......  23  Vertreter.

Es  werden  gewählt  in  Abteilung  II  ........  3  Vertreter.

Die  Grenzlinie  zwischen  dem  nordöstlichen  und  dem  südwestlichen  Teile  der
Vorstadt  St.  Lorenz  verläuft  in  der  Mitte  der  Fackenburger  Allee.

4.  Johannis-  Quartier  und  Vorstadt  St.  Jürgen.

Es  werden  gewählt  in  Abteilung  I...  ......  22  Vertreter.
Es  werden  gewählt  in  Abteilung  I  ........  3  Vertreter.
Die  Wahl  der  Vertreter  in  Abteilung  III  wird  in  folgenden  Wahlbezirken  vorgenonmen:

5.  Städtchen  Travemünde.
Es  werden  gewählt  ..  2.22.  2  0  2  2  ne  2er.  2  Vertreter.

6.  Travemünder  Landbezirk  (die  Gemeinden  Brodten,  Gneversdorf,  Teutendorf,
  Rönnau,  Ivendorf,  Pöppendorf,  Dummersdorf,  Kücknitz,  Herrenwyk  und
Siems).

Es  werden  gewählt  .  .  2.2.  22  2  2  er  Er  rer.  2  Vertreter.

7.  Burgtor-Landbezirk  (die  Gemeinden  Gothmund,  Israelsdorf,  Schlutup,
Wesloe,  Schattin  und  Utecht).

Es  werden  gewählt  .  .  2.  2  2  2:  2  2  2  2  er  rennen.  3  Vertreter.

8.  Holstentor-Landbezirk  (die  Gemeinden  Vorwerk,  Krempelsdorf,  Schönböcken,
  Curau,  Dissau,  Malkendorf  und  Krumbeck).

Es  werden  gewählt  .  2.2.2.2:  2  Er  Er  ren.  2  Vertreter.

9.  Mühlentor-Landbezirk  (die  Gemeinden  Strecknitz,  Wulfsdorf,  Vorrade,
Blankensee,  Beidendorf,  Crummesse,  Cronsforde,  Niederbüssau,  Oberbüssau,  Genin,
Moisling,  Niendorf,  Reecke  und  Moorgarten).

Es  werden  gewählt  .  .  2.2.2  2  2  2  2  00  2  ren.  3  Vertreter.

!  Vgl.  Anmerkung  1  Artikel  21.