I.  Europa.  320  18.  Oldenburg.

$  2.  Über  etwaige  Entschädigungsforderungen  entscheiden  die  ordentlichen
Gerichte.

Artikel  206.  In  Fällen,  welche  nicht  lediglich  eine  Verletzung  der  Verfassung
zum  Gegenstande  haben,  steht  es  dem  Staatsgerichtshofe  zu,  die  einstweilige  Entfernung
  des  Angeklagten  aus  dem  Dienste  auszusprechen,  sobald  Gewißheit  oder
dringende  Wahrscheinlichkeit  eines  nach  der  Volksansicht  entehrenden  Verbrechens
oder  Vergehens  vorliegt.

Artikel  207.  $  1.  Das  Erkenntnis  lautet  auf  Verurteilung  oder  Freisprechung;
eine  Entlassung  von  der  Instanz  ist  nicht  zulässig.

$  2.  Bis  das  im  Artikel  205  gedachte  Gesetz  vorliegt,  kann  der  Gerichtshof
bei  der  Verurteilung  von  Erstattung  der  Kosten  ganz  oder  teilweise  entbinden,  auch
eine  Pensionierung  unter  Bestimmung  der  Größe  der  Pension  anordnen,  diese  darf
jedoch  die  Hälfte  des  Gehaltes  nicht  übersteigen.

Artikel  208.  $  1.  Der  Landtag  hat  die  Befugnis,  gegen  andere,  zum  Staatsministerium
  nicht  gehörende  Beamte  wegen  Verletzung  der  Verfassung  und  bis  das
nach  Artikel  111  verheißene  Gesetz  erlassen  ist,  auch  wegen  eines  sonstigen  Amtsverbrechens
  oder  Amtsvergehens  eine  gerichtliche  Untersuchung  durch  Antrag  bei
dem  Staatsministerium  zu  veranlassen.  Dieses  hat  den  Antrag  sofort  dem  zuständigen
Gerichte  mitzuteilen  und  davon,  daß  und  wie  es  geschehen  ist,  den  Landtag  in  Kenntnis
zu  setzen.

$&amp;  2.  Dieselbe  Befugnis  hat  der  ständige  Landtagsausschuß!.

Artikel  209.  Wealtet  über  die  Auslegung  des  Staatsgrundgesetzes  oder  über  die
Grenzen  der  verfassungsmäßigen  Mitwirkung  des  Landtags  eine  Verschiedenheit
der  Ansichten  zwischen  der  Staatsregierung  und  dem  Landtage  ob  und  ist  eine  Verständigung
  nicht  erreicht,  so  soll  auf  Antrag,  sei  es  der  Staatsregierung  oder  des  Landtags,
  die  Frage  von  einem  vereinbarten  Schiedsgerichte  oder  von  dem  Staatsgerichtshofe
  als  Schiedsgericht  und,  falls  die  Staatsregierung  oder  der  Landtag  sich  bei  der
Entscheidung  des  Schiedsgerichts  nicht  beruhigen  wollen,  von  dem  deutschen  Bundesschiedsgerichte?
  in  letzter  Instanz  erledigt  werden.

Artikel  210.  $  1.  Dem  Schiedsgerichte  ist  von  jedem  Teile  eine  schriftliche
Ausführung  zu  übergeben,  solche  gegenseitig  mitzuteilen  und  in  einer  zweiten  Schrift
zu  beantworten;  alles  in  den  vom  Schiedsgerichte  zu  bestimmenden  Fristen.

$&amp;  2.  Das  Verfahren  vor  dem  Bundesschiedsgerichte  richtet  sich  nach  den  durch
den  deutschen  Bund  festgesetzten  Formen”.

Artikel  211.  Der  vom  Schiedsgericht  abgegebene  Spruch  soll  öffentlich  bekannt
gemacht  werden  und  dann  (die  Kraft  einer  authentischen  Auslegung  beziehungsweise
eines  rechtskfärtigen  Urteils  haben.

Artikel  212.  $  1.  Ein  Beschluß  des  Landtages,  wodurch  eine  Abänderung
des  Staatsgrundgesetzes  oder  ein  Zusatz  zu  demselben  beantragt  oder  zugestanden
wird,  erfordert:

ı  Vgl.  Anmerkung?  zu  Abschnitt  VIII  4.
s  Vgl.  jetzt  Artikel  76  der  Reichsverfassung.