I.  Europa.  394  22.  Sachsen.

die  Versicherung,  daß  Wir  nicht  nur  die  darin  enthaltenen  Zusagen  selbst  genau
erfüllen,  sondern  auch  diese  Verfassung  gegen  alle  Eingriffe  und  Verletzungen  kräftigst
schützen  wollen.

Zu  dessen  Urkund  haben  Wir  gegenwärtiges  Staatsgrundgesetz  eigenhändig
unterschrieben  und  mit  Unserm  Königlichen  Siegel  versehen  lassen.

So  geschehen  und  gegeben  zu  Dresden  (am  Vierten  September,  im  Jahre  nach
Christi,  Unsers  Erlösere  und  Seligmachers  Geburt,  Ein  Tausend  Acht  Hundert  und
Ein  und  Dreißig).

Anton.
Friedrich  August,  H.z.S.
L.  S.  Gottlob  Adolf  Ernst  Nostiz  und  Jänckendorf.
D.  Johann  Daniel  Merbach.

I.

Verzeichnis  sämtlicher  Königlicher  Schlösser  und  Gebäude  in  Dresden,  Pillnitz,  Moritzburg,
Sedlitz  und  Hubertusburg,  die  für  Se.  Majestät,  die  Königliche  Familie  und  den  Hof-Etat
gebraucht  werden.

1.  Das  Residenzschloß.  —  2.  Das  Ehrhardsche  Haus.  —  3.  Das  Kühnsche  Haus.  —  4.  Das
Gerrische  Haus.  —  5.  Die  Hofapotheke  nebst  dem  Backhause.  —  6.  Das  Königl.  Palais.  —
7.  Die  zum  Königl.  Palais  gezogenen  Häuser  auf  der  kleinen  Brüdergasse.  —  8.  Die  Königl.
Waschhäuser  und  Trockenplätze.  —  9.  Das  Brühlsche  Palais  nebst  Garten  und  Eisgrube  —
10.  Der  Gondelschuppen  an  der  Elbe.  —  11.  Die  Herzogl.  Gartengebäude  nebst  Vermachung.  —
12.  Die  Patientenburg.  —  13.  Das  ehemalige  Rossische  Haus.  —  14.  Die  Schloßkalkhütte  im
Orangengarten.  —  15.  Die  Hofbauschreiberei  und  Vorrategebäude.  —  16.  Der  Vorratsschuppen
hinter  dem  katholischen  Schulgebäude.  —  17.  Die  Hofmaurerpolierer-Wohnung.  —  18.  Die  Hofzimmerpolierer-Wohnung.
  —  19.  Das  Interims-Spritzenhaus  nebst  der  Feuergeräte-Gehilfen-Wohnung.
  —  20.  Der  Vorratsschuppen  in  der  Ostra-Alleo.  —  21.  Der  Hofzimmerhof.  —  22.  Das
Rüstkammergebäude.  —  23.  Das  Gebäude  des  Orangengartens  oder  die  sogenannten  Zwinger-Gebäude.
  —  24.  Das  Japanische  Palais  nebst  Garten.  —  25.  Das  große  Opernhaus  nebet
Seitengebäuden.  —  26.  Die  Königl.  Thestergebäude.  —  27.  Das  theatralische  Malergebäude  auf
der  Ostra-Allee.  —  28.  Das  Löwenhaus  nebst  dom  Stalle.  —  29.  Das  Reißigen-Stallgebäude.  —
30.  Das  Klostergebäude.  —  31.  Die  neuen  Ställe  in  der  Ostra-Allee.  —  32.  Die  Pferdeställe  und
Wagenschuppen  im  Kloster,  Italienischen  Dörfchen,  in  Neustadt  und  an  der  Brühlschen  Terrasse.
  —  33.  Die  Stallamtswiesen.  —  34.  Die  Langebrücker-Wiese.  —  35.  Die  gesamten  Schloßgebäude
  nebst  Gärten  in  Moritzburg.  —  36.  Die  gesamten  Schloßgebäude  nebst  Gartenanlagen
und  sonstigem  Zubehör  in  Pillnitz.  —  37.  Das  Schloßgebäude  und  Lustgarten  in  Sedlitz.  —
38.  Das  Palais  im  großen  Garten.  —  39.  Das  Schloß  zu  Hubertusburg  nebst  Zubehör.

23.  Sachsen  (Grossherzogtum.)
Von  Herrn  Rechtsanwalt  E.  WEDEMANN  in  Eisenach.

Das  Großherzogtum  Sachsen  hat  nicht  wie  andere  Staaten  alle  auf  die  Verfassung  bezüglichen
  Bestimmungen  in  einem  Gesetze  vereinigt.  Weder  die  Rechte  des  Herrschers  noch  die
des  Volkes  sind  in  erschöpfender  Weise  gesetzlich  geregelt.