I.  Europa.  409  24.  Sachsen-Altenburg.

$  5.  Nur  von  dem  Herzog,  als  Staatsoberhaupt,  oder  mit  seiner  Zustimmung
und  in  seinem  Namen,  werden  die  verfassungsmäßig  gegebenen  Gesetze  bekannt
gemacht.

$  6.  Der  Herzog  steht  an  der  Spitze  der  ganzen  Staatsverwaltung,  und  vertritt
  den  Staat  in  allen  seinen  Verhältnissen  gegen  andere  Staaten.

$  7.  Alle  Gerichtsbarkeit!  und  alle  Polizeigewalt  wird  im  Namen  des  Herzogs
entweder  unmittelbar  oder  mittelbar  ausgeübt  und  unter  seiner  landesherrlichen
Oberaufsicht  verwaltet.

$  8.  (Ohne  des  Herzogs  Bestätigung  kann  kein  Todesurteil  vollzogen  werden?.)
Dem  Herzog  steht  das  Recht  der  Begnadigung  in  Strafsachen  zu,  welche  jedoch
die  gerichtliche  Verfolgung  der  aus  einer  Rechtsverletzung  herfließenden  Privatansprüche
  niemals  ausschließt  oder  aufhebt.

&amp;  9.  Vom  Herzoge  allein  können  unter  den  weiter  unten  —  Abteilung  V,
88  201—209  —  folgenden  näheren  Bestimmungen  Steuern  und  Landesabgaben  ausgeschrieben
  werden.

$  10°.  [Dem  Herzoge  steht  die  ausschließende  Verfügung  über  das  Militär  zu.
Nur  mit  seiner  Zustimmung  und  in  seinem  Namen  kann  eine  Bewaffnung  der  Landeseinwohner
  angeordnet  werden.]

III.  Abschnitt.  Verhältnis  zum  Gesamthause  Sachsen  und
zum  deutschen  Bund.

$  11.  Der  Herzog  ist  zugleich  Mitglied  [des  deutschen  Bundes®]  und  des  Gesamthauses
  Sachsen.  In  dieser  Beziehung  hat  er  nach  den  [Bundes-!  und]  Hausgesetzen
  Rechte  und  Pflichten,  welche  durch  die  innere  Landesgesetzgebung  nicht
geändert  werden  können.

$  12°.  [Die  Beschlüsse  der  Bundesversammlung,  welche  die  Verhältnisse  des
deutschen  Bundes,  der  Bundesglieder,  und  der  deutschen  Staatsbürger  im  allgemeinen
betreffen,  sind  ein  Teil  des  Staatsrechts  des  Herzogtums  Altenburg  und  haben  in
demselben,  nach  deren  Verkündigung  durch  den  Landesherrn,  verbindende  Kraft.

1  Die  Entscheidungen  des  Reichsgerichtes  ergehen  im  Namen  des  Reiches.

?  Nach  der  Reichs-Strafprozeß-Ordnung  ist  die  Vollstreckung  eines  Todesurteils  erst  zulässig,
  wenn  die  Entechließung  des  Staatsoberhauptes  ergangen  ist,  vom  Begnadigungsrechte
keinen  Gebrauch  machen  zu  wollen.

®  $  10  ist  aufgehoben  durch  Abschnitt  IX  und  XI  der  Reichsverfassung  und  durch  die
mit  Preußen  geschlossene  Militärkonvention  vom  15.  9.  1873  (Gesetzsamml.  S.  70).  Nach  dieser
Konvention  steht  der  Landesherr  jetzt  zu  den  Truppenteilen  im  Lande  im  Verhältnisse  eines
kommandierenden  Generals  und  übt  neben  den  bezüglichen  Ehrenrechten  die  entsprechende
Disziplinarstrafgewalt  aus.

®  An  Stelle  des  Deutschen  Bundes  ist  das  Deutsche  Reich,  an  Stelle  der  Bundes-  die  Reichsverfassung
  getreten.

°  $  12erledigtsichdurch  Bemerkung  zu  $  11.  Die  Reichsgesetze  werden  von  Reichs  wegen  im
Reichsgesetzblatte  mit  unmittelbar  verbindlicher  Kraft  für  das  Herzogtum  veröffentlicht.  Verfassungsmäßig
  gefaßte  Beschlüsse  der  Organe  des  Reichs  über  Aufbringung  der  Mittel  zu  Reichszwecken
  bedürfen  der  Mitwirkung  der  Landschaft  nicht.

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