I.  Europa.  449  24.  Sachsen-Altenburg-$

  245.  Die  einzelnen  Abgeordneten  haben  die  Verpflichtung  der  Freimütigkeit
bei  den  Beratungen,  wobei  sich  von  selbst  versteht,  daB  dieselbe  innerhalb  der  gesetzlichen
  Grenzen  bleiben  muß.

$  2461.  Sämtliche  Abgeordneten  erhalten  Reisekosten,  auf  die  Meile  der  Reise
von  [ihrem  Rittergute  oder]  ihrem  Heimatsorte,  [falls  selbiger  im  Herzogtum  Altenburg
  liegt],  zum  Orte  des  Land-  [oder  Deputations?jtages  und  zurück,  [zusammen
11,  Taler,]  ingleichen  auf  die  Dauer  der  Versammlung  Tagegelder,  für  die  am  Versammlungsorte
  wohnhaften  [einen  Taler],  für  die  auswärtigen  [zwei  Taler]  täglich.

Der  gesamte  Aufwand  für  landschaftliche  Versammlungen  wird  aus  der  [Obersteuerkasse]
  bestritten?.
Der  Präsident  und  Syndikus  empfangen  fixe  Gehalte®.

$  247.  Eine  Übersicht  der  Verhandlungen  des  Landtags  wird  durch  die  Landschaft
  öffentlich  bekannt  gemacht  werden‘.

Der  Voranschlag  und  die  Rechnungslegung  [der  Obersteuerkasse,  ingleichen
die  Resultate  der  Kammerverwaltung®,  (letztere  während  des  Bestehens  der  jetzigen
Finanzgrundsätze’)]  werden  beim  Eintritt  einer  neuen  Finanzperiode  von  der  Staatsregierung
  Öffentlich  mitgeteilt  werden  ($  76).

Alle  Bekanntmachungen  der  Landschaft  irgend  einer  Art  erfordern  die  landesherrliche
  Genehmigung.

d.  Schluß  des  Landtags®.
$  248.  So  wie  keine  Versammlung  der  Landschaft  ohne  Veranlassung  des  Landesherrn
  stattfinden  kann,  so  hängt  auch  die  Schließung  jeder  Versammlung  vom  Landesherrn
  ab.  Sobald  sie  ausgesprochen  ist,  geht  die  Versammlung  ohne  weiteres  auseinander.

2.  Von  der  Landesdeputation.
85  249  bis  265°.

I  Die  Reisekosten  und  Tagegelder  der  Abgeordneten  sind  durch  Vereinbarungen  zwischen
Regierung  und  Landschaft  erhöht  worden.  Sie  betragen  jetzt  für  Abgeordnete,  die  am  Versammlungsorte
  wohnen,  6M.,  für  auswärtige  Abgeordnete  12  M.

s  Vgl.  Bem.  zu  $  249.

®  Jetzt  aus  der  Finanzhauptkasse.

4  Das  Gehalt  des  Präsidenten  gilt  als  Vergütung  für  Repräsentetionsaufwand,  den  er
neben  seinen  Tagegeldern  erhält.

s  Die  im  $  247  Abs.  1,  2  bezeichneten  öffentlichen  Bekanntmachungen  und  Mitteilungen
erfolgen  durch  die  als  Beilage  zum  Amts-  und  Nachrichtsblatte  erscheinenden  landschaftlichen
Mitteilungen.

°  An  Stelle  der  Obersteuerkasse  ist  die  Finanzhauptkasse  getreten.  Nach  Teilung  des
Domänenvermögens  (s.  Bem.  zu  $18)  hat  sich  die  Mitteilung  der  Resultate  der  Kammerverwaltung
erledigt.

?  Vgl.  Bem.  zu  $  208.

®  Vgl.  Bem.  vor  $  223.

®  Die  Landesdeputation  ist  durch  veränderte  Organisation  in  Wegfall  gekommen.  An
ihre  Stelle  sind  zwei  landschaftliche  Beisitzer  getreten,  welche  von  vorzugsweise  wichtigen  Gegenständen
  der  Finanzverwaltung  in  Kenntnis  zu  setzen  sind,  etwaige  Bedenken  schriftlich  zu  den
Akten  geben  können,  als  Mitglieder  des  Verwaltungsrates  der  Landesbank  fungieren  und  denen

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