I.  Europa.  530  30.  Waldeck.

Auch  der  Landtag  kann  sich  auf  4  Wochen  vertagen.
$  55.  Der  Landtag  wird  regelmäßig  im  Laufe  des  Monats  Oktober  jeden  Jahres

und  sonst,  so  oft  es  die  Umstände  erfordern,  versammelt.

$56.  Die  Eröffnung  und  die  Schließung  des  Landtags  geschieht  durch  den
Fürsten  in  Person,  oder  durch  ein  von  ihm  dazu  beauftragtes  Mitglied  der  Staatsregierung.


$57.  Die  Eröffnung  erfolgt  und  der  Landtag  ist  nur  beschlußfähig,  wenn
wenigstens  zwei  Drittel  sämtlicher  Abgeordneten  versammelt  sind.

$58.  Der  Landtag  prüft  die  Vollmachten  seiner  Mitglieder  und  entscheidet
über  deren  Zulassung.

$  59.  Jeder  Abgeordnete  leistet  bei  seinem  Eintritt  einen  Eid,  dem  Fürsten
Treue  zu  leisten  und  die  Verfassung  gewissenhaft  zu  beobachten  und  aufrecht  zu
erhalten.

Dieser  Eid  wird  vom  Präsidenten  des  Landtags  in  die  Hände  des  Fürsten  oder
des  dazu  von  ihm  beauftragten  Mitgliedes  der  Stasteregierung  und  von  den  übrigen
Abgeordneten  dem  Präsidenten  in  der  Versammlung  abgelegt.

860.  Die  Ständeversammlung  hat  das  Recht,  sich  eine  Geschäftsordnung
selbst  zu  geben,  diejenigen  Punkte  indessen,  welche  die  geschäftliche  Beziehung  der
Staatsregierung  betreffen,  werden  durch  Übereinkunft  geordnet.

Sie  wählt  ihren  Präsidenten  und  Vizepräsidenten,  sowie  ihre  Schriftführer,
welche  letztere  keine  Abgeordneten  zu  sein  brauchen,  und  im  Falle  sie  es  nicht  sind,
eine  angemessene  Vergütung  erhalten.

861.  Die  Sitzungen  sind  öffentlich.  Die  Geschäftsordnung  bestimmt,  unter
welchen  Bedingungen  vertrauliche  Sitzungen  stattfinden  können.

$62.  Die  Abgeordneten  stimmen  nach  ihrer  freien  Überzeugung  und  sind
an  Aufträge  und  Instruktionen  nicht  gebunden.

Die  Beschlüsse  werden  durch  absolute  Stimmenmehrheit  ($  57)  der  Anwesenden
gefaßt.  Bei  Stimmengleichheit  gilt  der  Antrag  für  abgelehnt.

863.  Die  Mitglieder  der  Staatsregierung  und  die  zu  ihrer  Vertretung  abgeordneten
  Beamten  haben  Zutritt  zu  den  Sitzungen  des  Landtags  und  der  Ausschüsse
und  müssen  auf  ihr  Verlangen  zu  jeder  Zeit  gehört  werden.

864.  Der  Landtag  kann  verlangen,  daß  in  seinen  Sitzungen,  wie  in  denen
der  Ausschüsse  die  Regierung  vertreten  sei.

Er  ist  befugt,  über  alle  Landesangelegenheiten  Auskunft  zu  begehren,  sowie
zur  Aufklärung  von  Tatsachen  und  Vorbereitung  seiner  Beratungsgegenstände  Ausschüsse
  niederzusetzen,  welche  zu  ihren  Sitzungen  Sachverständige  zuziehen  können.

In  unmittelbarer  geschäftlicher  Beziehung  steht  er  indessen  nur  zur  Staats-Tegierung
  und,  im  Falle  des  $  66,  zu  dem  zur  Entscheidung  der  Sache  berufenen  Gerichtshofe.


$65.  Der  Landtag  ist  befugt,  die  Vorlage  von  Gesetzen  zu  beantragen  und
Adressen,  sowie  Beschwerden  und  Bitten  in  allen  Landesangelegenheiten  an  den
Fürsten  zu  bringen.