I.  Europa.  631  30.  Waldeck.

$66.  Er  hat  das  Recht,  gegen  die  verantwortlichen  Mitglieder  der  Staatsregierung
  wegen  Verfassungsverletzung,  nach  näherer  Bestimmung  des  Gesetzes,
Anklage  zu  erheben.  Durch  Auflösung  des  Landtags  oder  sonstigen  Wechsel  der
Stände  wird  die  Fortsetzung  einer  solchen  Anklage  nicht  gehemmt.

$67.  Der  Landtag  nimmt  Petitionen  an  und  bringt  solche  zur  Beratung.  Dieselben
  dürfen  ihm  nicht  in  Person  überreicht,  noch  überhaupt  Deputationen  zugelassen
  werden.

868.  Kein  Abgeordneter  darf  zu  irgendeiner  Zeit  wegen  seiner  Abstimmungen
in  der  Versammlung  oder  wegen  der  in  Ausübung  seines  Berufes  getanen  Äußerungen
gerichtlich  oder  disziplinarisch  verfolgt  oder  sonst  außerhalb  der  Versammlung  zur
Verantwortung  gezogen  werden,  ausgenommen  bei  Majestätsbeleidigungen,  bei  Beleidigungen
  gegen  den  Bundestag  oder  bei  Privatinjurien.

869.  Der  Landtag  kann,  wenn  ein  Abgeordneter  an  der  Wahrnehmung  der
Geschäfte  dauernd  verhindert  ist,  oder  sich  denselben  sonst  beharrlich  entzieht,
sowie  bei  unwürdigem  Betragen  dessen  gänzlichen  Austritt  auf  die  übrige  Dauer  der
Wahlzeit  beschließen.

Ein  solcher  Beschluß  erfordert  indessen  eine  Mehrheit  von  drei  Viertel  der
Stimmen  sämtlicher  Landtagsmitglieder.

870.  Die  Abgeordneten  erhalten  aus  der  Staatskasse  Diäten,  auf  welche  nicht
verzichtet  werden  darf.

Titel  VI.  Vom  Staatsdienst.

$71.  Alle  Staatsbeamte  als  solche  sind  dem  Fürsten  zur  besonderen  Treue
verpflichtet  und  ihm  für  die  Erfüllung  ihrer  Dienstpflichten  verantwortlich.

872.  Das  Gesetz  bezeichnet  diejenige  Behörde,  welche  unter  dem  Fürsten  die
obere  Leitung  der  Regierungsgeschäfte  wahrzunehmen  hat  und  welche  zugleich  die
besondere  Verantwortlichkeit  für  die  genaue  Beobachtung  der  Verfassung  dem  Landtage
  gegenüber  trägt.

$73.  Auch  alle  übrigen  Staatsdiener  haben  die  Verfassung  gewissenhaft  zu
beobachten  und  deren  genaue  Einhaltung  im  Diensteide  ausdrücklich  zu  geloben.

Den  im  $  94  aufgestellten  Grundsätzen,  sowie  dem  gesetzlichen  Gehorsam  gegen
die  vorgesetzten  Dienststellen  darf  hierdurch  kein  Eintrag  geschehen.

Titel  VO.  Von  der  richterlichen  Gewalt  und  von  der  Rechtspflege.

Die  richterliche  Gewalt  wird  im  Namen  des  Fürsten  durch  unabhängige  Gerichte
  ausgeübt,  welche  keiner  anderen  Autorität  als  der  der  verfassungsmäßigen
Gesetze  unterworfen  sind,  vorbehaltlich  jedoch  ihres  dienstgesetzlichen  Subordinationsverhältnisses
  gegen  ihre  vorgesetzte  Behörden.

Patrimonialgerichte  sollen  nicht  bestehen.

875.  Niemand  darf  seinem  gesetzlichen  Richter  entzogen  werden.
Ausnahmegerichte  sind  unstatthaft.
$  76.  Es  soll  kein  privilegierter  Gerichtsstand  der  Personen  und  Sachen  bestehen.

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