I.  Europa.  637  38.  Italien.

87.  Malta  ist  eine  englische  Kronkolonie,  welche  einen  (regelmäßig  militärischen)
Gouverneur  unterstellt  ist,  dem  ein  Verwaltungsrat  (executive  Council)  und  ein  gesetzgebender
Körper  (Council  of  Government)  zur  Seite  stehen.  Dem  Verwaltungsrate  gehören  außer  dem
Gouverneur  und  dem  ältesten  Offizier  sechs  andere  Beamte  und  ferner  einige  von  der  Krone
erwählte  Mitglieder,  gewöhnlich  Mitglieder  des  Gesetzgebungskörpers,  an.  Im  Council  of
Government  sitzen  der  Gouverneur,  der  Vizepräsident,  sechs  Beamte  und  dreizehn  gewählte
Mitglieder;  zehn  der  letzteren  gehen  aus  allgemeinen  Wahlen,  drei  aus  besonderen  des  Adels,
der  Großgrundbesitzer,  der  Akademiker,  des  Handelsstandes  hervor.  Finanzgesetzentwürfe
gelten  als  abgelehnt,  wenn  acht  gewählte  Mitglieder  sich  dagegen  erklären.  Mit  Rücksicht  auf
die  oft  wiederholte  Nichtbewilligung  proponierter  Ausgaben  wird  regelmäßig  die  safety  valve
(1887  Constitution)  angewendet,  auf  Grund  deren  die  Regierung  durch  Order  in  Council  ohne
Rücksicht  auf  die  gewählten  Mitglieder  Gesetze,  insbesondere  Finanzgesetze  von  großer  Bedeutung
  für  die  englischen  Interessen,  erlassen  kann.  Auf  privatrechtlichem  Gebiete  gilt
römisches  Recht,  daneben  sind  einige  Kodifikationen  rezipiert.  Schwierigkeiten  bereitet  die
Sprachenfrage,  da  das  Italienische  stark  verbreitet  ist.  Ein  Gesetz  von  1899  will  das  Englische
von  1914  ab  als  Verhandlungssprache  der  Gerichte  ausschließlich  zulassen.

W.  Eton  authentic  materials  for  history  of  Malta,  1802;  M.  Miege  histoire  de  Malte

1840;  L.  Toulmin  Smit  hin  Enc.  Brit.  Band  15,  Seite  339;  H.  E.  Egerton  ebenda  Band  30,
S.  503.  Posener.

38.  Italien.

Von  Herrn  Referendar  Kurt  WEIGELT  in  Berlin.

Die  geschichtliche  Entwicklung  Italiens  von  Roms  stolzer  Weltherrschaft  bis  auf  unsere  Tage
gibt  uns  eine  überraschende  Bilderfülle  von  Kämpfen  um  die  Staatsform.  Seit  den  ersten  Tagen
Roms  befindet  sich  die  Verfassungsfrage  in  ständigem  Flusse,  immer  neue  Gestaltungen  macht
die  Staatsform  durch,  und  in  den  verschiedensten  Gebilden,  Demokratie,  Ochlokratie,  Oligarchie,
Aristokratie  und  Monarchie  fließt  das  Leben  des  Weltreichs  des  Altertums  dahin.  Republikanische,
‘  ständische  und  monarchische  Prinzipien  ringen  um  die  Palme.  Das  rege  Verständnis  für  völkisches
Gemeindeleben,  das  sich  so  im  Altertum  schon  zeigte,  treibt  dann  neue  Schüsse  von  den  Zeiten
der  Renaissance  an.  Seit  Dante  das  Ideal  des  Staatslebens  definiert  hat,  lebt  wieder  in  allen
Köpfen  ein  reges  politisches  Verstehen.  Selbst  die  frühesten  Meister  der  italienischen  Malerei
im  Trecento  versuchen,  das  Thema  des  öffentlichen  Lebens  in  ihren  Bildern  zu  beschreiben.  Ambruogio
  Lorenzetti  von  Siena  führte  in  seinen  Wandbildern  des  Palazzo  pubblico  die  Segnungen
des  guten  und  die  Schrecken  des  schlechten  Regimentes  vor.  Italien  ist  das  Land  Macchiavellis,
dessen  „Il  Principe‘  die  Richtlinien  der  Staatskunst  für  lange  Zeiten  festlegte.  Italien  weist
besonders  in  dieser  Zeit,  wie  kein  anderes  Land  in  vielen  Einzelstaaten  die  verschiedensten  Herrschaftseformen
  auf.  Dazu  kommt,  daß  es  stets  das  Ziel  der  Habsucht  der  Nachbarn  war.  Fremde
drängen  sich  von  allen  Seiten  heran,  und  die  politische  Landkarte  stand  in  ihrer  Buntheit  beim
Ausgange  des  Mittelalters  und  in  den  folgenden  Jahrhunderten  wenig  der  deutschen  nach.  Dies
wurde  noch  durch  ständige  Änderungen  vermehrt,  und  der  wirbelnde  Strom  von  Umbildungen
erreichte  seinen  Hauptkatarakt  in  der  Zeit  von  1790—1848.

„Nächst  Teutschland  erfuhr  kein  Land  in  Europe  seit  den  letzten  37  Jahren  eine  so  völlige
Umbildung  seines  ganzen  älteren  politischen  Systems  als  Italien,  das  überhaupt,  nach  der  Menge
seiner  einzelnen  und  kleineren  Staaten  seit  den  Zeiten  des  Mittelalters  viel  Ähnlichkeit  mit  Teutschland
  hatte‘  so  berichtet  Pölitz  im  zweiten  Bande  Seite  342  seiner  1833  erschienenen  Neuauflage
der  „europäischen  Verfassungen  seit  dem  Jahre  1789  bis  auf  die  neueste  Zeit‘.

Bonapartes  siegreiche  Feldzüge  im  Jahre  1796  gaben  die  Veranlassung  zu  diesen  Umwälzungen.
  Verschiedenen  italienischen  Fürsten,  wie  dem  König  von  Sardinien  und  dem  Papst