I.  Europa.  649  38.  Italien.

sie  wollten  die  Vereinigung  mit  dem  Königreiche  Sardinien.  (für  den  Anschluß  an  die  verfassungsmäßige
  Monarchie  stimmten  in  Toscana  366  571,  pel  regno  separato  14  925,  in  Emilia  426  006
gegen  726.)  Es  wurde  daher  die  Verfassung  in  Emilia  durch  Dekret  vom  18.  März  1860  und  Gesetz
vom  15.  April  1860  und  in  Toscana  vom  22.  März  1860  (Dekret)  und  Gesetz  vom  15.  April  1860
eingeführt.

Der  Gedanke  der  Volksunabhängigkeit  wurde  nach  Sizilien  und  ins  Neapolitanische  durch
die  Garibaldischen  Scharen  getragen.  Auch  die  Truppen  Victor  Emanuels  nahmen  an  diesen
Zügen  teil.  Schlag  auf  Schlag  wurden  nun  die  einzelnen  Völker  Italiens  befreit.  Die  Marken  und
Umbrien  wurden  noch  im  selben  Jahre  unabhängig  durch  den  Sieg  bei  Castelfidardo.  Die  Volksabstimmungen
  des  Jahres  1860  ergaben  in  Sizilien:  423  053  gegen  667,  in  Neapel:  1  302  064  gegen
10  312,  in  den  Marken:  133  807  gegen  1212  und  in  Umbrien:  97  040  gegen  380  Voten  für  den  Re
Galantuomo.  In  allen  vier  Ländern  wurde  die  Sardinische  Verfassung  durch  königliches  Dekret
vom  17.  Dezember  1860  eingeführt.  Einen  neuen  Zuwachs  brachte  das  Jahr  1866  durch  den  Krieg
gegen  Österreich,  hauptsächlich  durch  Preußens  Beistand.  Auch  in  den  durch  diesen  Krieg
befreiten  Landstrichen,  in  Padua,  Rovigo,  Treviso  und  Venedig  wurden  der  Form  halber  Abstimmungen
  vorgenommen.  Ein  Gesetz  vom  4.  November  1866  bestimnite  die  Zugehörigkeit  der
betreffenden  Provinzen  zum  Königreich  Italien;  vorher  schon  war  durch  Dekret  vom  28.  Juli  1866
die  Verfassung  in  diesen  Ländern  eingeführt  worden.

In  dem  schon  fast  geeinten  Italien  blieb  nur  noch  eine  Enklave:  Rom.  Obgleich  schon
einmal  in  den  sechziger  Jahren  die  Franzosen  ihre  Schutzbesatzung  zurückgezogen  hatten,  hatte
die  Wiedereinsetzung  dieser  Sicherheitsmannschaft  für  eine  Inbesitznahme  Roms  von  neuem
Schwierigkeiten  bereitet.  Es  war  im  wesentlichen  der  Rückwirkung  des  Deutsch-Französischen
Krieges  und  der  damit  zusammenhängenden  Abberufung  dieser  Besatzung  und  der  allgemeinen
politischen  Konzentration  auf  ein  anderes  Gebiet  zu  verdanken,  daß  ohne  politische  Schwierigkeiten
  die  Inbesitznahme  Roms  durch  den  berühmten  Walldurchbruch  der  Porta  Pia  am  19.  September
  1870  geschehen  konnte.  Durch  die  Volksabstimmung  vom  2.  Oktober  1870  wird  der  Anschluß
  der  römischen  Provinzen  an  das  Königreich  geregelt.  Die  Sardinische  Verfassung  wird  durch
Dekret  vom  9.  Oktober  1870  eingeführt,  dessen  Bestimmungen  Gesetzeskraft  erlangen  durch  die
Beschlüsse  der  Sitzung  der  Nationalversammlung  vom  30.  Dezember  1870.  Die  Stellung  des
heiligen  Stuhles  wird  geregelt  durch  das  Gesetz  vom  13.  Mai  1871,  allgemein  unter  dem  Namen
Garantiegesetz  bekannt.  Damit  hatte  die  ehemals  Sardinische  Verfassung  allgemeine  Gültigkeit
in  dem  heutigen  italienischen  Staatsgebiet  gewonnen.  Ein  Gesetz  vom  17.  März  1861  verlieh  dem
bisherigen  König  von  Sardinien  Viktor  Emanuel  II,  und  seinen  Nachfolgern  den  Titel  eines  Königs
von  Italien  und  ein  Gesetz  vom  13.  Februar  1871  machte  Rom  zur  Hauptstadt  des  Königreichs.

Literatur.

Texte.

Costituzioni  italiane.  Racolta  die  tutte  le  costituzioni  antiche  e  moderne.  Torino  1852.

Codice  politico-administrativo  del  regno  d’  Italia,  ovvero  collezione  method.  delle  leggi
e  dei  decreti  d’  interesse  generale  e  permanente  dal  1861  in  poi.  Roma.

Decret  royal  du  25  juin  1871  contenant  des  dispositions  sur  l’exequatur  et  sur  le  placet
royal.  (trad.  dans  l’Annuaire  1872  S.  294.)

Loi  du  19  juin  1873  sur  la  suppression  des  corporations  religieuses  existant  &amp;  Rome  et  la
conversion  des  biens  immeubles  du  patrimoine  ecclesiastique  (notice:  l’Annuaire  1874  S.  299).

Le  leggi  di  unificazione  amministrativa,  precedute  dalle  legge  fondamentale  del  regno.
V.,  Giola  1877,  Palermo  2  Bd.

Diplomatisches  Archiv  für  Europa,  eine  Urkundensammlung  mit  historischen  Einleitungen
herausgegeben  von  Ludwig  Lüders,  Leipzig,  1821—1823  (nur  für  die  Verfassungen  der  früheren
Einzelstaaten  von  Bedeutung).

Pölitz.  Die  europäischen  Verfassungen  seit  dem  Jahre  1798  bis  auf  die  neueste  Zeit,
Leipzig  1832,  33,  41,  47  (enthält  Verfassungsangaben,  keine  vollständigen  Texte,  von  Savoyen,