I.  Europa.  775  50.  Portugal.

von  den  allgemeinen  Cortes  festgesetzt  werden,  aber  so  lange  fortdauern,  bis  sie  nicht
abgeschafft  oder  durch  andere  ersetzt  sind.

Art.  138.  Der  Staatsminister  der  Finanzen  soll,  nachdem  er  von  den  andern
Ministern  die  Ministerialbudgets  ihrer  Ausgaben  entgegengenommen  hat,  der  Deputiertenkammer
  jedes  Jahr,  wenn  die  Cortes  vereinigt  wird,  eine  allgemeine  Bilanz
von  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Schatzes  während  des  vorigen  Jahres  einreichen,
und  zwar  zu  derselben  Zeit,  wenn  die  allgemeine  Abrechnung  aller  öffentlichen  Abgaben
  für  das  zukünftige  Jahr  und  alle  Beiträge  und  öffentlichen  Einkünfte  vorliegen.

Titel  VIII.  Allgemeine  Verfügungen  und  Gewährleistungen  für  die  privaten  und  öffentlichen
  Rechte  der  portugiesischen  Bürger.

Art.139.  Die  allgemeinen  Cortes  sollen  gleich  bei  Beginn  ihrer  Sitzungen
untersuchen,  ob  die  politische  Verfassung  des  Königreiches  wirklich  beobachtet
worden  ist  und  entsprechende  Rechtsmaßnahmen  treffen.

Art.  140.  (Geändert  durch  das  Gesetz  vom  24.  Juli  1885).  Nachdem  vier  Jahre
seit  der  Änderung  eines  Verfassungsartikels  verflossen  sind,  soll,  wenn  eine  neue
Änderung  notwendig  erscheint,  ein  derartiger  Vorschlag  schriftlich  eingereicht  werden,
und  zwar  muß  er  seinen  Ursprung  aus  der  Deputiertenkammer  herleiten  und  von  einem
Drittel  der  Mitglieder  eingebracht  sein.

Art.  141.  Dieser  Vorschlag  soll  dreimal  mit  einem  Zwischenraum  von  10  Tagen
zwischen  jeder  Lesung  gelesen  und  die  Deputiertenkammer  sich  nach  der  dritten
Lesung  darüber  schlüssig  werden,  ob  sie  den  Vorschlag  zur  Beratung  stellen  will.  Dabei
hat  sie  sich  an  all  das  zu  halten,  was  an  Vorschriften  über  das  Zustandekommen  eines
Gesetzes  besteht.

Art.  142.  Ist  der  Vorschlag  zur  Beratung  gekommen  und  die  Änderung  eines
Verfassungsartikels  als  notwendig  erschienen,  dann  soll  man  ein  Gesetz  unter  Sanktion
und  Verbreitung  durch  den  König  in  der  gewöhnlichen  Form  ausgeben,  durch  das  den
Wählern  der  Abgeordneten  aufgetragen  wird,  für  die  nächste  Legislaturperiode  ein
besonderes  Mandat  wegen  der  erforderlichen  Abänderung  oder  Verbesserung  zu  erteilen.


Art.  143.  In  der  ersten  Sitzung  der  folgenden  Legislaturperiode  wird  die  Frage
zur  Beratung  gestellt  und,  wenn  die  Änderung  oder  der  Zusatz  zum  Grundgesetze
angenommen  ist,  dann  wird  das  Amendement  der  Konstitution  beigefügt  und  feierlich
verkündet.

Art.  144.  Gemäß  der  Verfassung  ist  nur  das,  was  der  Verfassungsakt  in  Rücksicht
  der  Grenzen  und  wechselseitigen  Befugnisse  der  Staatsgewalten  und  der  politischen
  und  individuellen  Rechte  der  Bürger  bestimmt.  Alles,  was  der  Verfassung
nicht  entspricht,  kann  ohne  die  erwähnten  Formalitäten  durch  die  gewöhnlichen
Gesetzgeber  geändert  werden.

Art.  145.  Die  Unverletzlichkeit  der  privaten  und  öffentlichen  Rechte  der
portugiesischen  Bürger,  die  die  Freiheit,  die  persönliche  Sicherheit  und  das  Eigentum
zur  Grundlage  haben,  wird  durch  die  Verfassung  des  Königreiches  in  folgender  Weise
gewährleistet: