I.  Europa.  818  55.  Schweden.

zielbewußten  Regierung  (1523—1560)  Gustav  I.  und  es  gelingt  ihm  auch,  die  Königswürde  in
seiner  Familie  erblich  zu  machen  und  dadurch  das  Reich  von  den  Verheerungen  der  Wahlkämpfe
zu  retten.  Auf  dem  von  Gustav  I.  gelegten  Grunde  wurde  unter  seinen  Söhnen,  besonders  dem
jüngsten,  Karl  IX.  (1603—1611),  und  vollends  unter  der  ruhmreichen  Regierung  seines  Enkels,
des  großen  Gustav  II.  Adolf  (1611—1632),  der  dem  Reiche  eine  europäische  Großmachtstellung
erwarb,  weitergebaut.  Die  Verfassung  und  Verwaltung  erhielten  allmählich  eine  der  äußeren
Machtstellung  entsprechende  Organisation;  der  Reichstag  wurde  mit  dem  Verschwinden  der
Landschaftstage  das  einzige  Organ  des  ganzen  Volkes,  und  seiner  Wirksanıkeit  wurden  durch  die
Reichstagsordnung  von  1617  und  die  „Regierungsform‘“‘  von  1634  feste  Formen  und  erweiterte
Aufgaben  gegeben.

Allein  das  Gleichgewicht  konnte  nicht  für  lange  Zeit  aufrecht  gehalten  werden.  Durch
das  Nacheinanderfolgen  mit  kurzen  Zwischenräumen  von  den  beiden  Minderjährigkeitsregierungen
  Kristinas  und  Karl  XI.  scheint  die  Suprematie  der  Krone  ernstlich  gefährdet.  Der  Adel,
durch  die  vielen  und  glücklichen  Kriege  reich  und  mächtig  geworden,  tritt  immer  mehr  hervor;
bereits  scheint  es,  als  ob  die  oligarchischen  Tendenzen  der  adeligen  Großgrundbesitzerfamilien
der  uralten  Volksfreiheit  sowohl  als  der  monarchischen  Gewalt  übermächtig  werden  sollten,
als  Karl  XI.,  nunmehr  volljährig  und  nach  erfolgtem  Friedensschluß  mit  den  Nachbarstaaten
die  Aristokratie  durch  seine  schonungslose  ‚Reduktion‘  (Einziehung  der  Lehensgüter  an  die
Krone)  ökonomisch  sowie  auch  durch  die  Verfassungsänderungen  von  1680  und  1682  politisch
mit  einem  Schlage  vernichtet.  Allerdings,  seine  Mithelfer  bei  dieser  Gelegenheit,  die  bürgerlichen
  Stände,  ernten  nicht  viel  von  den  Früchten.  Die  Macht,  die  der  König  den  großen  Familien
  entrissen  hatte,  behielt  er  für  sich  selbst,  und  somit  wird  die  Periode  von  1680  ab  als  die
autokratische  Zeit  Schwedens  bezeichnet.  Von  langer  Dauer  war  sie  jedoch  nicht.  Schon
dem  Sohne  Karls  XI.,  dem  unglücklichen  Karl  XIlI.,  der  durch  seine  märchenhaften  Heldentaten
  seinem  Lande  viel  Ruhm  aber  wenig  Segen  brachte,  gelang  es,  das  Volk  der  Aristokratie
überdrüssig  zu  machen,  und  nach  seinem  1718  erfolgten  tragischen  Tode  ist  auch  die  Zeit
des  schwedischen  Absolutismus  zu  Ende.

Die  natürliche  Reaktion  gegen  die  durch  die  letzte  Regierung  geschaffenen  Zustände
rief  die  Verfassung  von  1719  (1720)  hervor,  welche,  die  monarchische  Gewalt  auf  ein  Mindestmaß
  beschränkend,  den  Hauptteil  der  Staatsmacht  in  die  Hände  des  Reichstages  legte.  Während
der  nachfolgenden  Zeit,  die  in  der  Geschichte  Schwedens  den  Namen  „die  Freiheitszeit‘‘  trägt,
wurde  das  Übergewicht  des  Reichstages  durch  die  persönliche  Schwäche  der  Könige  immer  mehr
vergrößert.  Der  Reichstag  dehnte  bald  seine  Wirksamkeit  auf  alle  Gebiete  der  inneren  und
äußeren  Politik,  der  Verwaltung  und  der  Rechtsprechung  aus.  Diese  an  und  für  sich  bedenklichen
  Zustände  wurden  noch  dadurch  verschlimmert,  daß  die  Reichstagsparteien  in  ihrem  Kampfe
um  die  Suprematie  mit  den  Mitteln  nicht  allzu  wählerisch  waren  und  sogar  nicht  die  Hilfe  ausländischer
  Staaten  verschmähten.  Dieses  System  wurde  indessen  inımer  mehr  unbeliebt,  und
für  den  jungen,  tatkräftigen  Gustav  Ill.  wurde  es  eine  leichte  Aufgabe,  den  Staatsstreich  von
1771  auszuführen  und  das  Gleichgewicht  zwischen  Königsmacht  und  Volksmacht  wieder  herzustellen.
  Während  des  ersten  Jahrzelintes  seiner  Regierung  genoß  Gustav  IlI.  auch  das  volle
Vertrauen  seines  Volkes,  und  auch  später  wußte  er  bei  seinem  Vorgehen  gegen  den  Adel  sich
die  Mitwirkung  der  bürgerlichen  Klassen  zu  sichern  —  so  wurde  die  Verfassungsänderung  von
1789,  die  wieder  der  Krone  das  Übergewicht  gab,  gegen  den  Willen  des  Adels  durchgeführt.  Aber
die  erhöhte  Macht,  die  von  Gustav  III.  doch  im  großen  und  ganzen  zum  Besten  des  Landes  gebraucht
  worden  war,  erwies  sich  schließlich  in  den  Händen  seines  Sohnes  und  Nachfolgers,  des
Königs  Gustav  IV.  Adolf,  der  sich  in  der  unglücklichsten  Weise  an  den  großen  europäischen
Konflikten  der  Zeit  beteiligte,  als  für  das  Wohl  Schwedens  dermaßen  gefährlich,  daß  die  Entthronung
  des  Königs  zur  dringenden  Notwendigkeit  wurde  (März  1809).  Nachdem  sein  Onkel,
der  greise  Karl  XIII.,  die  Leitung  der  Regierung  übernommen  hatte,  wurde  es  daher  die  erste
Aufgabe  der  führenden  Staatsmänner,  eine  neue  Verfassung  zu  schaffen,  die  das  altbewährte
System  des  Gleichgewichts  zwischen  Königsmacht  und  Volksmacht  wieder  eintreten  ließ.  So