I.  Europa.  863  69.  Sankt  Gallen.

69.  Sankt  Gallen  (Verfassung  vom  17.  Noveinber  1861)  hat  das  Referendum  eingeführt  (1875).

70.  Schaffhausen  (Verfassung  vom  24.  März  1876)  hat  seit  1876  das  Referendum  und  die
Volksinitiative  eingeführt.

71.  Schwyz  (Verfassung  vom  11.  Juni  1876)  hat  eine  repräsentativ-demokratische  Organisation.


72.  Solothurn  (Verfassung  vom  23.  Oktober  1887)  hat  das  obligatorische  Referendum
und  die  Volksinitiative  eingeführt.

78.  Tessin  (Verfassung  vom  23.  Juni  1830)  hat  das  Referendum  seit  1883  eingeführt.

74.  Thurgau  (Verfassung  vom  27.  Januar  1869)  ist  eine  repräsentative  Demokratie.

75.  Unterwalden  nid  dem  Wald  (Verfassung  vom  2.  April  1877)  ist  rein  demokratisch  organisiert.


76.  Unterwalden  ob  dem  Wald  (Verfassung  vom  27.  Oktober  1867)  hat  eine  rein  demokratische
  Organisation.

77.  Url  (Verfassung  vom  6.  Mai  1888)  hat  eine  rein  demokratische  Organisation.

78.  Waadt  (Verfassung  vom  1.  März  1885).

79.  Wallis  (Verfassung  vom  27.  November  1875)  hat  das  Referendum  eingeführt.

80.  Zug  (Verfassung  vom  14.  Dezember  1873)  hat  eine  repräsentativ-demokratische  Organisation.


81.  Zürich  (Verfassung  vom  18.  April  1869)  ist  eine  repräsentative  Demokratie.  Im  Kantonsrate
  kommt  seit  1896  ein  Mitglied  auf  1500  Bürger  (vordem:  Einwohner).

82.  Serbien.

Von  Herrn  Georg  GRABKOWSKI  in  Berlin.

I.  Die  in  Folgendem  wiedergegebene  Verfassung  des  serbischen  Königreiches,  das  bis  1835
überhaupt  kein  Staatsgrundgesetz  besessen  hat,  gehört  in  ihrer  Anlage  zu  den  besten  Konstitutionen
  des  Völkerverbandes.  Die  erste  Verfassung  ist  die  vom  Staatsrat  1835  geschaffene,  die  schon
1838  aufgehoben  wurde.  Die  Neuerungen  von  1838  und  1869,  die  ihren  Ursprung  gewaltigen  politischen
  Ereignissen  verdanken,  wurden  1888  durch  ein  auf  vollständig  neuen  Grundsätzen  aufgebautes
  Werk  beseitigt.  Dieser  Umstand  bewahrte  dasselbe  nicht  vor  dem  Geschick,  1895  durch
AlexanderI,  mit  der  alten  Verfassung  von  1869  vertauscht  zu  werden.

Verfassung  vom  6.  April  1901.
I.  Regierung,  Staatsreligion  und  Staatsgebiet.
Art.  1.  Das  Königreich  Serbien  ist  eine  erbliche  und  konstitutionelle  Monarchie
mit  einer  Volksvertretung.
Art.  2.  Das  Wappen  des  Königreichs  Serbien  ist  der  weiße  Doppeladler  mit  der
Königskrone  auf  rotem  Grunde.