I.  Europa.  906  84.  Türkei.

daß  sie  entweder  willkürlich  gehandelt,  oder  aber  ihre  Pflicht  zu  erfüllen  nicht  vermögen.


Art.  13.  Das  Budget  der  ordentlichen  und  außerordentlichen  Einnahmen  und
Ausgaben  des  Staates  muß  immerdar  im  vollen  Umfange  zu  Beginn  des  Jahres  veröffentlicht
  werden.  Gleichzeitig  mit  dem  allgemeinen  ist  auch  das  Budget  für
jedes  Departement  und  Wilajet  jedes  Jahr  zu  veröffentlichen.

Art.  14.  Nach  erfolgter  Revision  der  verschiedenen  Gesetze  und  Vorschriften
bezüglich  Organisation  und  Amtskreis  der  Ministerien  sowie  der  Wilajets  -Behörden
werden  die  Gesetzesvorlagen,  über  deren  Abänderung  nach  den  bestehenden  Bedürfnissen
  der  Deputiertenkammer,  die  demnächst  zusammentreten  wird,  zur  Unterbreitung
  vorgelegt  werden.

Art.15.  Da  ich  die  Mittel  zur  Macht  des  Reiches  erblicke  in  meiner  kaiserlichen
  Armee,  erachte  ich  vor  allen  Dingen  die  Fortbildung  des  Militärwesens,  die
Ausgestaltung  der  Bewaffnung  und  der  übrigen  Ausrüstungsgegenstände  für  unbedingt
  erforderlich.  Zu  diesem  Zwecke  sind  an  den  Kriegsminister  Sonderbefehle
von  uns  ergangen.

Wir  wünschen,  daß  die  Bildung  des  neuen  Ministeriums  unserer  Sanktion  unterbreitet
  würde,  und  daß  ihre  Bemühungen  mit  denen  ihrer  Amtsgenossen  der  Durchführung
  der  vorstehenden  Artikel  und  guten  Leitung  der  Staatsgeschäfte  gewidmet
seien.

Gott  der  Allmächtige  möge  ihnen  Erfolg  verleihen!

85.  Kreta  ist  ein  autonomes  Gebiet  unter  der  Souveränität  des  Sultans;  das  Land  bildet
rechtlich  einen  Bestandteil  der  Türkei.  Auf  Grund  der  Intervention  von  Großbritannien,  Rußland,
  Frankreich  und  Italien  ist  seit  1898  die  Selbstverwaltung  Kretas  anerkannt  worden;  seit
dem  14.  August  1906  steht  dem  Könige  der  Hellenen  das  Recht  zu,  den  Oberkommissar  zu  ernennen.
  Nach  der  Verfassung  vom  8.  Februar  1907  besteht  die  gesetzgebende  Versammlung
aus  65,  auf  drei  Jahre  gewählten  Deputierten.  Der  Oberkommissar,  dem  vier  Minister  zur  Seite
stehen,  ist  das  Oberhaupt  der  Verwaltung.  Die  auswärtigen  Angelegenheiten  werden  durch  Vermittlung
  der  vier  Schutzmächte  betrieben.  Posener.

86.  Thasos,  eine  Insel,  der  Türkei  zugehörig,  stelıt  unter  der  Verwaltung  Ägyptens.