II.  Asien,  911  90.  China.

wacht  die  Transporte  des  Tributgetreides  usw.  auf  dem  Kaiserkanal),  Salztaotai,  die  Zollamts-
  bzw.  Seezollamtstaotai’s  (in  Canton  Hoppo  genannt);  von  ihnen  sind  insbesondere
die  letzterwähnten  Arten  für  den  fremden  Handel  von  Wichtigkeit.

In  einigen  Provinzen  existieren  ferner  noch  Behörden  mit  besonderen  Aufgaben,  so
der  Generaldirektor  der  Huangho-Regulierung,  der  den  Rang  eines  Gouverneurs  besitzt.

Durch  das  Edikt  vom  6.  11.  1906  ist  der  Gedanke  einer  örtlichen  Selbstverwaltung
angeregt  worden;  da  aber  die  Regierung  selbst  das  Volk  als  für  eine  solche  nicht  genügend
entwickelt  ansieht,  so  sollen  vorerst  die  Gouverneure  und  Generalgouverneure  nur  über  die
als  Vorbereitung  zu  einer  solchen  notwendigen  Maßnahme  an  den  Thron  berichten.  Daß
es  zu  der  für  das  gesamte  chinesische  Staatsleben  von  einer  geradezu  einschneidenden  Bedeutung
  werdenden  Reform  kommen  wird,  darf  nach  dem  an  anderen  Stellen  von  der
Regierung  bewiesenen  starken  Willen  zu  einer  Anpassung  der  Behördenorganisation  an
moderne  Vorbilder  als  sicher  angenommen  werden.

Über  die  Nebenländer  siehe  w.  u.  Seite  915.

VI.  Beamtenwesen.

Naturgemäß  erfordert  eine  so  vielgestaltete  Verwaltungsorganisation  wie  die  des
chinesischen  Reiches  auch  einen  vielköpfigen  Beamtenkörper.  Die  Beamtenschaft  gliedert
sich  nach  ihren  Aufgaben  in  einen  zivilen  und  einen  militärischen  Zweig,  deren  jeder  wiederum
in  9  Klassen  —  und  diese  nochmals  in  2  Unterklassen  —  zerfällt;  seit  1896  ist  die  katholische
  Hierarchie  eingereiht.  Zur  Unterscheidung  trägt  jede  der  9  Klassen  einen  andersfarbigen
  Knopf;  Unterscheidungsmerkmale  zwischen  den  beiden  Zweigen  dagegen  sind  die
verschiedenartigen  Brustschilde,  die  bei  den  Zivilbeamten  Vögel  (z.  B.  die  1.  Klasse  den
Kranich),  bei  den  Offizieren  aber  Säugetiere  (z.  B.  das  Einhorn)  darstellen.

Die  Anstellung  erfolgt  ähnlich  wie  bei  uns  auf  Grund  eines  Patentes.  Die  Gehälter
sind  sehr  niedrig  und  mindern  sich  noch  um  die  zahlreichen  Strafgelder,  die  wegen  wirklicher
  oder  angeblicher  Dienstverfehlungen  abgezogen  werden.  Die  Folge  sind  natürlich
Erpressungen,  Unterschlagungen  usw.

Eigentümlich  ist,  daß  kein  Beamter  in  seiner  Heimatprovinz  Dienst  tun  darf,  und
daß  er  beim  Tode  seiner  Eltern  auf  3  Jahre  —  meist  wird  dies  auf  27  Monate  abgekürzt
—  sein  Amt  verliert.

Als  Auszeichnungen  dienen  die  Verleihung  des  Adels,  der  gelben  Reitjacke  und  von
Pfauenfedern.

Erwähnt  sei  noch,  daß  die  chinesischen  Gesandten  im  Auslande  meist  nur  der
2b-Klasse  angehören;  konsularische  Vertreter  entsendet  China  nicht.

VII.  Unterricht  und  Kirche.

Die  Bureaukratie  rekrutiert  sich  ausschließlich  aus  dem  Stande  der  Gelehrten,  der
sich  seinerseits  aus  allen  Bevölkerungsschichten  ergänzt.  Der  Studiengang  ist  bisher  ein
eigenartiger  gewesen  und  erst  durch  das  Edikt  vom  3.  9.  1905  nach  europäischem  Muster
in  einer  den  modernen  Anschauungen  genügenden  Weise  umgestaltet  worden.  Die  Schulen
sind  meist  private  Anstalten,  die  von  wohlhabenden  Bürgern  unterhalten  werden;  in  Peking
ellerdingg  wirkt  —  seit  1867  —  eine  Kaiserliche  Universität,  die  nicht  nur  chinesische,
sondern  auch  zahlreiche  ausländische  Lehrer  beschäftigt;  außerdem  gibt  es  zahlreiche
Missionsschulen  sowie  mehrere  Medizinschulen  (z.  B.  eine  deutsche  in  Shanghai,  eine  englische
in  Peking),  die  für  die  Verbreitung  westlicher  Kultur  tätig  sind.  Das  Prüfungswesen  liegt
völlig  in  der  Hand  des  Staates;  unter  Beibehaltung  der  alten  Bezeichnungen  (chiou-tsai,
chü-zen  usw.)  ist  es  nunmehr  ganz  nach  dem  Vorbilde  der  Westmächte  umgestaltet  worden.
Prüfungsgegenstände  bilden  statt  der  bisher  allein  notwendig  gewesenen  Literaturkenntnisse
alle  Zweige  der  Wissenschaft,  insbesondere  europäische  Sprachen  und  Chemie.