II.  Asien.  914  90.  China.

2.  mit  ihr  vereinigt  ist  jetzt  die  zuschlagsmäßig  von  den  Grundeigentümern  erhobene
Kopfsteuer;

3.  die  Salzsteuer,  die  als  Monopol  anzusehen  ist  und  teils  als  Land-,  teils  als  Pfannensteuer
  bisweilen  auch  so  eingezogen  wird,  daB  die  Produzenten  das  gewonnene  Salz  en
kaiserliche  Agenten  verkaufen,  die  e3  an  mit  staatlich  ausgestellten  Salzscheinen  (warrants)
versehene  Händler  zu  einem  die  Steuer  deckenden  Preise  weiterveräußern;

4.  die  Zölle  in  den  geschilderten  verschiedenen  Formen  als  Inland-  und  Seezölle;

5.  eine  Reihe  anderer  Steuern  wie  die  Theeland-,  Bergbau-,  Fischerei-,  Makler-  und
Grundstücksumsatzsteuer;

6.  die  Einnahmen  der  Post-,  Telegraphen-  und  Eisenbahnverwaltung,  der  industriellen
Unternehmungen  und  aus  Verkauf  der  Rangklassen  usw.

Mit  Ausnahme  der  Seezölle,  die  z.  Zeit  etwa  30  Millionen  Taels  Ertrag  haben,  werden
sämtlich  Steuern  stets  in  gleicher  Höhe  erhoben.

Das  regelmäßig  sich  ergebende  Defizit  wird  durch  Herabsetzung  der  Beamtengehälter,
Erpressungen  an  den  Wohlhabenden  oder  aus  Anleihen  gedeckt.  Die  Anleiheschuld  beträgt
gegenwärtig  ungefähr  eine  Milliarde  Haikuan-Taels;  als  Sicherheit  sind  die  Seezölle,  Salzsteuer
  und  Transitzölle  sowie  der  Zuschlag  von  5"/,  verpfändet,  der  nach  den  mit  den
Mächten  getroffenen  Vereinbarungen  bis  1940  von  den  zollpflichtigen  Waren  erhoben
werden  soll.

XIlI.  Münz-,  Maß-  und  Gewichtswesen.

Nach  dem  Beispiele  der  anderen  Staaten  hat  auch  China  1897  —  mit  ausschließlich
einheimischem  Kapital  —  eine  Staatsbank  errichtet.

Ob  man  von  einer  Währung  überhaupt  sprechen  kann,  ist  zweifelhaft.  Die  einzige
staatlich  anerkannte  Münze  ist  der  runde,  mit  einem  viereckigen  Loch  versehene  Kupferkash
(etwa  1220  gleich  1  Haikuan-Tael).  In  einigen  Provinziallıauptstädten  werden  neuerdings
auch  Silbermünzen  bis  zum  Werte  von  einem  Dollar  geprügt.  Bei  größeren  Zahlungen
bedienen  sich  die  Chinesen  jedoch  seit  Beginn  unserer  Zeitrechnung  des  ungeprägten  Silbers
(sog.  sycee  oder  Silberschuhe)  bzw.  der  Silberbarren  (nıeist  gleich  50  Taels),  bisweilen  auch
der  mit  beglaubigten  Feingehaltsangaben  versehenen  Goldblätter.  Daneben  laufen  neben
zahlreichen  anderen  ausländischen  Münzsorten  vor  allem  mexikanische  Dollars  um.  Als
Rechnungseinheit  dient  jetzt  aber  allgemein  der  Tael,  und  zwar  meist  der  Haikuan-  (Seezoll-)
  Tael,  mit  seinen  Unterabteilungen  mace,  candareen  und  cash.  Der  durch  Vertrag  vom
5.  9.  1902  übernommenen  Verpflichtung,  eine  allgemein  gültige  Münze  zu  schaffen,  ist
China  bisher  nicht  nachgekommen.

Papiergeld  haben  die  Chinesen,  die  seine  Erfinder  sind,  seit  dem  9.  Jahrhundert,
doch  sind  —  infolge  der  vom  Staate  bei  den  Emissionen  verübten  Unredlichkeiten  —  nur
noch  von  den  vielen  Privatbanken  ausgegebene  Cashnoten  im  Verkehr.

Das  Maß-  und  Gewichtssystem  ist  nunmehr  durch  Edikt  vom  9.  10.  1907  für  das
ganze  Reich  geregelt,  doch  sind  die  Gewichte  und  Längenmaße  in  den  einzelnen  Provinzen
verschieden.

XIV.  Heer  und  Marine.

Den  Oberbefehl  über  Heer  und  Marine  führt  der  Kaiser,  oberste  Behörde  für  die
Landesverteidigung  ist  das  chün-chi-chu,  dem  auch  das  Kriegsministerium  untergeordnet  ist.

Bezüglich  des  Heeres  ist  zwischen  der  alten  und  der  neuen  Wehrorganisation  zu
unterscheiden.  Die  alte  Heeresmacht  besteht  aus:

a.  den  8  (Mandschu-)Bannern,  die  aus  den  Abkömnilingen  der  tatarischen  Militärkolonisten
  gebildet  sind  und  in  den  Hauptstädten  der  Provinzen  garnisonieren,  jetzt  wegen
ihrer  veralteten  Ausrüstung  und  Kampfesweise  ohne  militärischen  Wert  sind;  ihr  Befehlshaber
  (chiang-chün)  ist  bemerkenswerter  Weise  dem  Generalgouverneur  der  betr.  Provinz
übergeordnet;  ihre  Stärke  beträgt  2418000  Mann;

b  den  über  die  Provinzen  verteilten  grünen  Bannern  (483000  Mann  Sollstärke);