II.  Asien..  919  124.  Negri  Sembilan.

109.  Nicobaren,  unter  einem  eingeborenen  Agenten.

110.  Laccadiven  unterstehen  teils  der  Verwaltung  von  Süd-Kanara,  teils  der  Verwaltung
von  Malabar.

111.  Sikkim,  indischer  Lehnsstaat,  unter  einem  Maharaja.  Das  britische  Protektorat  ist
von  China  1890  anerkannt  worden.

112.  Belutschistan.  Der  Norden  untersteht  vollständig  britischer  Verwaltung;  einen
großen  Teil  nehmen  die  Eingeborenenstaaten  Kalat  (unter  einem  Khan)  und  Las  Bela  ein;
endlich  sind  einzelne  Gebiete  von  den  halbunabhängigen  Marri-  und  Bugti-Stämmen  besetzt.

113.  Ceylon,  seit  1815  vollständig  britische  Kolonie;  seit  der  Verfassung  von  1831  und
1833  untersteht  die  Verwaltung  dem  Gouverneur,  dem  ein  Verwaltungsrat  von  fünf  Mitgliedern
und  ein  Gesetzgebungskörper  (von  diesen  fünf  und  weiteren  zwölf  gebildet)  zur  Seite  stehen.
In  Ceylon  gilt  nicht,  wie  von  einigen  irrig  behauptet  wird,  rein  römisches  Recht,  sondern  römisches
  und  holländisches  Recht,  durch  Kolonialgesetze  abgeändert.

114.  Malediven,  unter  einem  erblichen  Sultan,  welcher  dem  Gouvernement  von  Ceylon
einen  jährlichen  Tribut  zu  entrichten  hat.

115.  Strait  Settlements,  unter  einem  Gouverneur  mit  executive  und  legislative  council;
die  Gesetze  bedürfen  der  Bestätigung  der  Krone.  Die  Kolonie  ist  seit  dem  1.  April  1867  von
Indien  getrennt.

116.  Singapore,  ein  settlement,  welches  den  Hauptteil  der  Straits  Settlements  bildet.

117.  Malaka  unter  einem  Resident  Councillor,  der  der  Regierung  in  Singapore  untersteht.

118.  Penang  unter  einem  Resident  Councillor.

119%.  Weihnachtsinsel  (Christmas  island)  gehört  seit  1889  zu  den  Straits  Settlements.

120.  Keelinginsel  (Cocos),  seit  1886  zu  den  Straits  Settlements  gehörend.

121.  Malayischer  Schutzstaatenbund  ist  eine  Verbindung  der  nachstehend  genannten
vier  Malayenstaaten  und  steht  unter  britischem  Protektorate.  Der  Stasatenbund  besteht  seit  dem
1.  Juli  1896;  das  Protektorat  wird  von  einem  Generalresidenten  ausgeübt.

122.  Perak,  unter  einem  Sultan,  steht  seit  1874  unter  britischem  Protektorate.  Den
Staatsrat  bilden  der  Sultan,  mehrere  Malayenhäuptlinge,  der  britische  Resident,  sein  Sekretär,
ein  Engländer  und  vier  Chinesen,

123.  Selangor,  unter  einem  Sultan,  dem  als  Ratgeber  der  britische  Resident  zur  Seite
steht.  Der  Staat  zerfällt  in  sechs  Distrikte.

124.  Negri  Sembilan  besteht  aus  einer  Staatenverbindung  von  sieben  Staaten:  Johol,
Tambin,  Sri  Menanti,  Jempol,  Rembau-Sungei,  Ujong,  Jelebu;  hier  findet  sich  also  der  einzigartige
  Vorgang,  daß  ein  Stastenbund  wiederum  Teilnehmer  eines  Staatenbundes  (siehe  Nr.  121)
sein  kann.  An  der  Spitze  stehen  penghulu’s,  einheimische  Häuptlinge.