II.  Asien.  920  133.  Japan.

125.  Pahang,  unter  einem  Sultan,  dem  auf  eigenen  Wunsch  ein  britischer  Resident  seit
Oktober  1888  beigegeben  ist.

126.  Johore,  unter  einem  Sultan,  der,  an  sich  unabhängig,  in  bezug  auf  äußere  Politik
britischem  Protektorat  untersteht.

127.  Britisch  Nordborneo,  seit  Mai  1888  unter  britischem  Protektorate.  —  Labuan  untersteht
  seit  dem  1.  Januar  1906  dem  Colonial  Office.

128.  Brunel,  unter  einem  Sultan,  seit  1888  in  britischeın  Protektorate,  seit  dem  2.  Januar
1906  unter  Verwaltung  eines  britischen  Residenten.

129.  Sarawak,  unter  einem  Rajah,  seit  1888  unter  britischem  Trotektorate.

180.  Hong-kong,  1841  von  China  abgetreten  und  im  Nankingvertrag  18-12  bestätigt,
unter  einem  Gouverneur.  In  Hongkong  befindet  sich  der  Sitz  eines  Obergerichtes  (Supreme
Court).

181.  Cypern,  verwaltet  von  einem  britischen  Oberkommissar  (High  Commissioner).  Die
gesetzgebende  Körperschaft  besteht  aus  18  Mitgliedern,  von  denen  sechs  Beamte  und  zwölf  gewählte
  Abgeordnete  (drei  Mohammedaner  und  neun  Nichtmohammıedaner)  sind.

182.  Wei-hai-wel,  von  China  durch  den  Vertrag  vom  1.  Juli  1898  auf  so  lange  an  Großbritannien
  verpachtet,  als  Rußland  im  Besitze  von  Port  Arthur  bleibt.

133.  Japan.

Von  Herrn  Kurt  SELL  in  Berlin.

Der  Zusammentritt  des  ersten  japanischen  Parlaments  am  26.  November  1890  zu  Tokio
bedeutet  den  Abschluß  einer  absolutistischen  Periode,  welche  vom  Polizeistaat  zur  konstitutionellen
  Monarchie  hinüberleitete.  Japan  hat  damit  zum  ersten  Male  im  Laufe  der  Weltgeschichte
  das  Beispiel  eines  Landes  geliefert,  das  innerhalb  weniger  Jahrzehnte  seine  beinahe
dreihundertjährige  vollständige  Isoliertheit  aufgibt,  um  sich  einer  völlig  neuen  Kultur  zu  öffnen,
das,  von  brennendem  Ehrgeiz  ergriffen,  weder  Mühe  noch  Kosten  scheut,  um  die  Errungenschaften
der  modernen  Völker  sich  anzueignen.

Das  „neue“  Japan,  wie  man  die  jüngste  Großmacht  jetzt  nennen  kann,  datiert  von  1868,
dem  ersten  Jahre  meiji  nach  der  japanischen  Zeitrechnung!.  Es  ist  das  Jahr  der  großen
Restauration  (go  isshin),  der  Wiederherstellung  der  kaiserlichen  Gewalt,  die  beinahe  sieben  Jahrhunderte
  (1192—1867)  ohnmächtig  darniedergelegen  hatte.

Eine  der  Ursachen  dieses  Verfalls  der  kaiserlichen  Macht  war  die  Einführung  des  Buddhismus
mit  seiner  Forderung  strenger  Weltflucht.  Die  am  Hofe  der  durch  eine  lange  Friedenszeit  ver-!

  Die  Japaner  rechnen  nicht  nach  unserem  Kalender,  obwohl  dieser  im  Verkehr  mit  dem
Ausland  neuerdings  mehr  und  mehr  angewandt  wird.  Sie  zälılen  nach  Perioden  (nengo),  einer
Reihe  von  Jahren,  die  ihrer  geschichtlichen  Einheit  wegen  von  der  Regierung  unter  einer  bestimmten
  Devise  zusammengefaßt  wurden.  Bei  Beginn  der  neuen  Ära  am  23.  Oktober  1868  eröffnete
  der  Kaiser  auch  eine  neue  Periode  und  nannte  sie  meiji  (die  erleuchtete).  Gleichzeitig
bestimmte  er,  daß  die  nengo,  die  früher  bei  jeder  Gelegenheit  gewechselt  wurden,  von  nun  an
immer  mit  der  Regierungszeit  eines  Herrschers  zusammenfallen  sollten.  (Ähnlich  der  Zeitrechnung
  der  alten  Römer:  C.  Terrentio  Varrone  L.  Aemilio  Paulo  consulibus).