II.  Asien.  922  133.  Japan.

Die  nächste  und  direkte  Ursache  lag  in  dem  shogun  selbst.  Die  Nachfolger  von  iemits’  verweichlichten
  und  gerieten  unter  die  Vormundschaft  ehrgeiziger  Beamten.  In  dem  Maße  aber,  als
die  Energie  des  shogun  nachließ,  nahm  der  Haß  der  unterworfenen  daimio,  die  ieyas  durch  sein
klugerdachtes  System  wohl  hatte  in  Schranken  halten  können,  drohondere  und  herausfordernde
Gestalt  an.

Eine  weitere  Gefahr  lag  in  den  finanziellen  Verhältnissen  des  Landes.  In  den  langen
Friedensjahren  nahm  einerseits  die  Bevölkerung  stetig  zu  —  nicht  in  gleichem  Maße  die  Erwerbsquellen.
  Die  steigende  Entwicklung  von  Handel  und  Industrie  andrerseits  rief  ein  dringendes
Bedürfnis  nach  Geld  hervor,  welches  das  ganz  auf  Naturalwirtschaft  basierte  System  der  tokugawa
nicht  befriedigen  konnte.  Eine  Reihe  schlechter  Ernten  vermehrte  die  Verlegenheit,  und  das
bak’fu  (die  Regierung  des  shogun),  dessen  schwächister  Punkt  von  jeher  die  Finanzpolitik  gewesen
war,  stand  der  stetig  zunehmenden  Geldnot  ratlos  gegenüber.  Die  daimio  sahen  sich  infolge  der
Mißernten  außerstande,  ihren  Vasallen,  den  samurai  (der  alten  Kriegerkaste),  die  Reisernte  zu
zahlen,  viele  der  letzteren  verließen  den  Dienst  und  trieben  sich,  an  Zahl  stets  zunehmend,  als
herrenlose  Leute  (ronin)  im  Lande  umher.  Es  bedurfte  nur  eines  Schlagwortes,  um  diese  Massen
gegen  das  bak’fu  ins  Feld  zu  bringen.

Dafür  war  aber  inzwischen  von  anderer  Seite  gesorgt.  Wohl  nicht  ganz  ohne  Zusammenhang
mit  dem  Absperrungssystem  der  tokugawa  gegen  alles  Fremde  entwickelte  sich  eine  literarische
Richtung,  die  im  Gegensatz  zu  der  herrschenden  chinesischen  Literatur  und  Philosophie  das  Altjapanische
  wieder  aus  der  Vergessenheit  ans  Licht  brachte  und  zum  Gegenstand  eifriger  Forschung
machte.  Diese  ursprünglich  rein  wissenschaftliche  Bewegung  nahın  aber  allmählich  einen  politischen
Charakter  an;  der  altjapanische  Ahnenkultus,  der  shintoismus,  ließ  den  Kaiser,  den  Abkönı:nling
der  Sonnengöttin  amateras’,  als  den  einzig  berechtigten  Herrscher,  den  shogun  dagegen  als
Usurpator  erscheinen.

Wear  diese  Erkenntnis  schon  an  sich  geeignet,  das  Prestige  der  tokugawa  erheblich  ins  Wanken
zu  bringen,  so  schwand  es  gänzlich  mit  der  Ankunft  der  Fremden  in  Japan  (1853)  und  der  dabei
offen  zutage  tretenden  Unfähigkeit  des  bak’fu.  Daß  diese  „„Barbaren‘‘  es  wagen  konnten,  Japans
geheiligten  Boden  zu  betreten,  daß  der  amerikanische  Commodore  Perry  und  nach  ihm  die  Vertreter
aller  anderen  Staaten  ihrem  jahrhundertelang  in  splendid  isolation  befindlichen  Vaterland  den
Abschluß  von  Handelsverträgen  aufnötigen  konnten,  war  im  ganzen  Lande  etwas  Unerhörtes.
„son  oO  jo  i“  (ehret  den  Kaiser,  vertreibt  die  Barbaren)  war  fortan  das  Feldgeschrei,  und  die
shogunats-Regierung  pendelte  hilflos  zwischen  den  Drohungen  des  Volkes  und  dem  energischen
Auftreten  der  Fremden  hin  und  her.

Die  dem  Kaiser  ergebenen  daimio  machten  sich  die  allgemeine  Verwirrung  zunutze,  setzten
sich  an  die  Spitze  der  herrenlosen  samurai  und  zwangen  nach  langen  Kämpfen  das  bak’fu  zur
Demission.  Am  9.  November  1867  gab  der  letzte  shogun,  der  jetzt  noch  lebende  hitots  bashi,
sein  Amt  dem  noch  heute  regierenden  Kaiser  mutsu  hito  zurück.  Dieser  verlegte  seine  Residenz
von  Kioto  nach  Yedo,  das  nun,  um  auch  äußerlich  mit  dem  Alten  zu  brechen,  in  Tokio  (westliche
Hauptstadt)  umgetauft  wurde,  und  übte  mit  starker  Hand  seine  neue  Macht  aus.

Damit  war  die  neue  Ära  des  modernen  Japan  eingeleitet.  Die  Staatsform  wurde  gänzlich
umgestaltet  und  ein  bürokratischer  Beamtenstaat  mit  zentralisierter  Regierung  und  monarchischer
Spitze  geschaffen.  Nach  europäischem  Muster  wurde  ein  Kabinett  mit  neun  Fachministern  eingerichtet,
  an  dessen  Spitze  der  Großkanzler  (daijodaijin)  trat.

Wir  können  demnach  in  der  Verfassungsgeschichte  Japans  folgende  Perioden  unterscheiden:
1.  bis  1192  absolute  Monarchie;

2.  von  1192—1603  Feudalstasat;

3.  von  1603—1867  Polizeistaat;

4.  von  1867—1889  absolute  Monarchie;

5b.  von  1889  an  konstitutionelle  Monarchie.

Der  Kaiser  sah  nämlich  bald  die  Unmöglichkeit  ein,  das  durch  den  unerhörten  Umschwung
von  1868  aufgeregte  und  durch  die  letzten  Kriege  verarmte  und  daher  unzufriedene  Volk  mit