II.  Asien.  934  143.  Philippinen.

189.  Portugiesische  Gebiete  in  Indien  Göa,  in  China  Macao,  im  malayischen  Archipel  Timor.

140.  Russische  Gebiete:  Bochara,  ein  Vasallenstaat  unter  einem  Emir  (Kahn);  Chiwa,
ein  Vasallenstaat  unter  einem  Khan.

141.  Samos,  Fürstentum  unter  der  Suzeränität  der  Türkei  und  mit  Kollektivgarantie
von  Frankreich,  Großbritannien  und  Rußland.

142.  Siam  ist  eine  absolute  Monarchie.  Die  vollzishende  Gewalt  übt  der  König  aus,  unterstützt
  von  einem  Kabinett  (senabodi),  bestehend  aus  den  Chefs  der  verschiedenen  Ministerien
(auswärtige  Angelegenheiten,  Inneres,  Justiz,  Finanzen,  öffentlicher  Unterricht,  öffentliche
Arbeiten,  Landheer,  Marine  usw.).

Das  Gesetz  vom  8.  Mai  1874,  welches  einen  Staatsrat  einsetzte,  wurde  durch  eine  königliche
  Verfügung  vom  10.  Januar  1895  aufgehoben,  durch  die  ein  „„Gesotzgebender  Rat‘  geschaffen
wurde.  Dieser  Rat  besteht  aus  den  Staatsministern  und  mindestens  12  vom  König  ernannten
Mitgliedern.  Zuständig  ist  er  für  die  Revision  und  Vervollständigung  der  Gesetzgebung.  Er
tritt  wenigstens  einmal  wöchentlich  zusammen.  Wichtige  Machtbefugnisse  hat  dies  Parlament
dadurch  erhalten,  daß  es,  im  Falle  einer  zeitweiligen  Verhinderung  des  Königs,  ohne  Zustimmung
der  Krone  selbständig  Gesetze  veröffentlichen  darf.  Sonst  ist  die  Sanktion  des  Königs  erforderlich.

Die  sismesischen  Malaienstaaten  werden  durch  Rajalıs  verwaltet.  Die  Rajahs  von  Kelantean
und  Kedah  haben  einen  englischen  Berater,  d.  h.,  England  hat  übor  diese  Gebiete  eine  weitgehende
Kontrolle.

Durch  Vertrag  vom  15.  Januar  1896  haben  Frankreich  und  England  die  Integrität  Siams
garantiert.

Bowring,  The  Kingdom  and  People  of  Siam,  London  1857;  Carter,  The  Kingdom
of  Siam,  London,  1904;  Gr&amp;öhan,  Le  Royaume  de  Siam,  Paris,  1868.  Kurt  Sell.

1483.  Vereinigte  Staaten  von  Amerika-Gebiet:  Philippinen,  unter  einem  Generalgouverneur
  und  acht  Kommissären,  zur  Hälfte  Amerikaner,  zur  Hälfte  Filipinos.  Die  gesetzgebende
  Körperschaft  besteht  aus  einem  Oberhause  (die  acht  Kommissäre)  und  einem  Unterhause
  von  gewählten  Mitgliedern.