IIT.  Afrika.  982  155.  Marokko.

unter  Umgehung  des  zuständigen  Ministers.  Die  Abgrenzung  der  Ressorts  der  Ministerien  unterliegt
  seiner  Willkür.

In  neuester  Zeit  bestehen  ın  der  Regel  fünf  Ministerien.

Großwesir  ist  der  Minister  des  Inneren.  Ihm  zur  Seite  stehen  zwei  Staatssekretäre,  deren
einer  die  Angelegenheiten  des  Südens,  der  andere  die  des  Nordens  des  Reichs  bearbeitet.

Der  Minister  des  Auswärtigen  führt  den  Titel  „Minister  des  Meeres‘  weil  er  sich  meist  mit
Angelegenheiten  der  über  das  Meer  gekommenen  Fremden  befaßt.

Den  unmittelbaren  Verkehr  mit  den  Vertretungen  der  fremden  Stasten  besorgt  ein  nach
Tanger  ständig  delegierter  „Naib“  (Stellvertreter),  da  die  diplomatischen  Missionen  ihren  Sitz
nicht  am  Hofe  des  Sultans,  sondern  in  Tanger  haben.  Der  Naib  spielt  auch  gewissermaßen  die
Rolle  eines  marokkanischen  Gesandten  bei  den  fremden  Mächten  (er  wird  auch  in  der  Tat  bei
seiner  Anwesenheit  beim  Hofe  mit  Gesandtenzeremoniell  behandelt),  da  Marokko  keine  ständigen
Missionen  im  Auslande  unterhält.  In  der  Regel  werden  alle  Fragen  zwischen  dem  Naib  und  den
fremden  Gesandten  verhandelt,  und  erst  wenn  hierbei  keine  Einigung  zustande  kommt,  wendet
sich  der  fremde  Gesandte  an  den  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Der  eigentliche  Titel  des  Kriegsministers  ist  Allaf  („Futtermeister‘‘),  er  ist  in  der  Tat
hauptsächlich  oberster  Intendanturbeamter.

Die  Funktionen  eines  Finanzministers  sind  geteilt.  Die  Personalien  bearbeitet  der  Amin  el
Umana  (Oberster  der  Finanzbeamten).  Ihm  stehen  selbständig  zur  Seite  der  Amin  ed  Dachel,  der
die  eingehenden  Gelder  vereinnahmt;  der  Amun  es  Sair,  der  sich  mit  den  Zahlungen  befaßt,  soweit
sie  nicht  auf  die  lokalen  Zahlstellen  in  Alt-Fes,  Miknas  und  Marrakesch  angewiesen  sind,  und  der
Amin  el  Kunnasch,  dessen  Amt  eine  Art  Rechnungshof  bedeutet.  Er  führt  das  Hauptrechnungsbuch
  und  prüft  ein  Exemplar  der  Abrechnungen,  das  zweite  erhält  der  Amin  el  Umana  zur
Kontrolle.  —  Außerdem  ist  auch  der  Hadschib,  der  als  „Kämmerer“  eigentlich  zum  Hofstaste
gehört,  auch  Finanzbeamter  des  Staats,  zuzeiten  sogar  oberster.  Bei  der  unvollkommenen
Trennung  des  Staatsvermögens  vom  Privatvermögen  des  Fürsten  kann  man  ihn  nicht,  wie  es  oft
geschieht,  einfach  als  Schatullverwalter  ansehen.

Der  „Minister  der  Beschwerde“  (Usir  esch  Schikaya),  oft  fälschlich  als  „Justizminister“
bezeichnet,  hs&amp;  namentlich  die  Klagen  von  Privaten  zu  protokollieren  und  ist  Hilfsbeamter  des
Großwesirs.

Die  Minister  erhalten  ein  festes  Gehalt,  das  oft  jedoch  nur  nominell  war.

Der  Hofstaat  des  Sultans  zerfällt  in  die  Abteilung  für  den  Inneren  Dienst,  an  deren  Spitze
der  Hadschib  steht,  und  die  für  den  Äußeren,  deren  Haupt  der  Kaid  el  Meschwar  ist.  Hofstaat
und  Regierung  werden  nicht  klar  geschieden,  viele  Regierungsgeschäfte  werden  von  Hofbeamten
wahrgenommen;  so  ist  der  Hadschib,  außerdem,  daß  er  staatliche  Finanzgeschäfte  erledigt,  Siegelverwahrer
  des  Sultans,  und  der  Kaid  el  Meschwar  ist  Wortführer  des  Sultans  bei  feierlichen
Empfängen,  er  vermittelt  die  Audienzen  und  wird  oft  zur  Ausführung  wichtiger  Staatsgeschäfte
verwandt,  z.  B.  bewirkt  er  gelegentlich  die  Verhaftung  hoher  Beamten.

Als  Hauptstädte  des  Landes,  eigentlich  „Machsenstädte"‘,  werden  folgende  Plätze  angesehen:
Die  Neustadt  von  Fes,  Miknas,  die  Kasba  von  Rabat  und  Marrakesch.  Der  Sultan  pflegt  des  öfteren
die  Residenz  zu  wechseln,  indem  er  von  Fes  über  Rabat  nach  Marrakesch  zieht  und  umgekehrt.
Er  läßt  bei  seinem  Aufbrechen  von  Fes  und  Marrakesch  in  diesen  Städten  meist  einen  nahen  Verwandten
  als  Stellvertreter  (Chalifa)  mit  einem  kleinen  Hofstaate  zurück.  Einen  solchen  Chalifa
hält  der  Sultan  stets  in  Tajfilelt.

Die  Stämme  des  Blad  el  Machsen  genießen  meist  eine  weitgehende  Selbstverwaltung,
ihre  Lege  ist  durchaus  verschieden,  von  der  freiesten  Selbstverwaltung  bis  zum  bloßen  verwaltet
werden  sind  alle  Schattierungen  vorhanden.

Marokko  zerfällt  in  eine  wechselnde  Zahl  von  „Amalaten‘“  (bei  der  augenblicklichen  Tendenz
zu  einer  Zerschlagung  der  Stämme  in  kleine  Bezirke  sind  es  weit  mehr  als  ein  halbes  Hundert),
an  deren  Spitze  jeein  vom  Sultan  ernannter  Amil  (Gouverneur)  steht.  Manchmal  deckt  sich  Stammgebiet
  und  Amalat,  oft  zerfällt  der  Stamım  in  mehrere  Amalate.